Kindersitz

Kindersitze müssen passen. Aber das Kind muss den Sitz auch akzeptieren. Daher sollte es beim "Aussuchen" mit dabei sein und mitauswählen dürfen.

Fest steht, das Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die nicht größer sind als 1,50 Meter, auf allen Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden dürfen, wenn Rückhaltevorrichtungen genutzt werden, die amtlich genehmigt sind. Dafür gibt es eine Prüfnorm: ECE - R44/04. Ist das vorgeschriebene Siegel vorhanden, entspricht der Kindersitz der europäischen Prüfnorm ECE - R 44. Darüber hinaus muss der Kindersitz jedoch auch dem Alter und Gewicht des Kindes angepasst sein. Als erste Einteilung gilt die folgende Gewichtstabelle: 

Klasse 0 = bis 10 kg; Klasse 0+ = bis 13 kg; Klasse 1 = 9 bis 18 kg; Klasse 2 = 15 - 25 kg; Klasse 3 = 22 bis 36 kg

Es gibt eine Reihe von Kindersitzen, die mit der Bezeichnung "universal" angeboten werden und im Prinzip für jedes Fahrzeug passend ausgelegt sind. Beim Kauf sollte jedoch unbedingt ein "Probeeinbau" erfolgen, um zu prüfen, ob der Kindersitz wirklich sicher in das Fahrzeug eingebaut werden kann.

Besonders zu beachten:

  • Bei Babyschalen und rückwärts gerichteten Kindersitzen ist die Benutzung auf dem Beifahrersitz nicht möglich, wenn ein Airbag vorhanden ist.
  • Bei einigen Fahrzeugen ist die Benutzung von Kindersitzen auf dem Beifahrersitz ausgeschlossen, prüfen Sie die Betriebsanleitung.
  • Einige Kindersitze sind nicht zur Benutzung auf Beifahrersitzen zugelassen, vergewissern Sie sich möglichst schon beim Kauf anhand der Bedienungsanleitung.
  • Ab dem 08.02.2008 dürfen Kindersitze, die nach der Prüfnorm ECE - R 44/02 geprüft sind, nicht mehr benutzt werden.