Zulassungsstelle

Aktuell nur mit Online-Termin!

Ein Besuch in der Zulassungsstelle ist grundsätzlich nur mit einem gebuchten Termin möglich. Bitte nutzen Sie für die Buchung unseren nachstehenden Online-Service. Dort finden Sie auch eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Termine.

Hinweis: Bezahlung derzeit ausschließlich mit EC-Karte möglich.

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Achtung: Postzustellung (z.B. für Fahrzeugbriefe (ZBII) o.ä.) nur über den Standort Aurich möglich!


Wunsch-Kennzeichen

Gebühren

Die Gebühr für das reservierte Wunschkennzeichen in Höhe von 12,80 EUR wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.

E-Fahrzeuge

Für die Reservierung eines E-Kennzeichens ist kein eigener Buchungsvorgang vorgesehen. Die Ergänzung um den Buchstaben "E" am Ende des Kennzeichens (Beispiel: AUR-LK 36 E) erfolgt automatisch bei entsprechenden Fahrzeugmodellen.

Jedes Kennzeichen darf in Deutschland maximal aus 8 Zeichen bestehen.

Dauer der Reservierung

Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 6 Monaten zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt wird.

Sofern Sie bereits vor Ablauf dieser Zeit Ihre Reservierung zurücknehmen möchten, senden sie uns bitte eine Mitteilung.



Online-Service

Viele Zulassungsvorgänge können Sie auch online und damit bequem von zu Hause erledigen. Sie haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen (Halterwechsel, mit oder ohne Kennzeichenwechsel), Außerbetriebsetzungen sowie Adressänderungen online durchführen.

Einige der genannten Vorgänge werden „vollautomatisiert“ bearbeitet. Das bedeutet, dass ihr Antrag direkt vom System geprüft wird. Damit haben Sie beispielsweise bei der Umschreibung unter Beibehaltung des Kennzeichens die Möglichkeit, das Fahrzeug sofort zu nutzen.

In anderen Fällen erhalten wir Ihren Antrag, prüfen diesen und senden Ihnen einen entsprechenden Bescheid zu. Mit dem Bescheid erhalten Sie beispielsweise bei einer Neuzulassung die Stempelplaketten, die HU-Plakette sowie die Fahrzeugdokumente. Beachten Sie aber, dass in diesem Fall ein „Sofortiges Losfahren“ nicht möglich ist. In unserem Bescheid wird Ihnen das Datum der Wirksamkeit der Zulassung mitgeteilt. Erst ab diesem Tag ist das Fahrzeug zugelassen und darf von Ihnen im Straßenverkehr genutzt werden.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung der Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).

Falls einer der Schritte nicht mit positivem Ergebnis abgeschlossen wird, wenden Sie sich bitte an die MitarbeiterInnen der Zulassungsstelle.

Voraussetzungen für alle Online-Vorgänge:

  1. Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ (www.ausweisapp.bund.de)
  2. Teilnahme am internetbasierten Zahlungsverkehr (ePayment). Zurzeit unterstützt der Landkreis Aurich die Bezahlmethode GiroPay.

 

Es bestehen zusätzliche Voraussetzungen für die folgenden Online-Vorgänge:

 

Online-Außerbetriebsetzung

Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:

  1.  Ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes Fahrzeug
  2.  Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
  3.  Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode

Online-Wiederzulassung

Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:

  1. Ein nach dem 1. Januar 2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug
  2. Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit freigelegtem Sicherheitscode (bei Halterwechsel)
  4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  6. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

 

Online-Umschreibung bei Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme

Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:

  1. Das Fahrzeug wird auf eine Privatperson zugelassen
  2. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist
  3. Zulassungsbescheinigung Teil I & II mit verdeckten Sicherheitscodes
  4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  5. Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
  6. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  7. Bisheriges Kennzeichen wird übernommen

 

Online- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Folgende Voraussetzungen müssen zusätzlich erfüllt sein:

  1. Das Fahrzeug wird auf eine Privatperson zugelassen
  2. Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  3. Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  4. Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  5. IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters

 

Einschränkungen für den Online-Service

  • Online-Zulassungen auf minderjährige Personen bzw. juristische Personen (GmbH, OHG, AG, Vereine etc.) sind nicht möglich. Zulassungen auf Gewerbeanschriften sind ebenfalls nicht online durchführbar.
  • Es können nur „Allgemeine Kennzeichen“ beantragt werden, also keine Saisonkennzeichen, keine Oldtimerkennzeichen, keine E-Kennzeichen oder Wechselkennzeichen. Auch die Zuteilung grüner Kennzeichen ist nicht möglich.
  • Online-Zulassungsvorgänge sind nicht möglich für Fahrzeuge, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind. Außerdem ist es nicht möglich, Fahrzeuge online zuzulassen, welche nach § 2 Absatz 1 des Pflichtversicherungsgesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind.
  • Die gleichzeitige Änderung technischer Daten im Rahmen einer Änderungsabnahme ist ebenfalls nicht online möglich.

 

Nähere Informationen und Erklärvideos erhalten Sie auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

 

Für Fragen stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsstelle telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. 


Feinstaubplakette

Seit 2007 dürfen in die ausgeschilderten Umweltzonen nur noch Fahrzeuge einfahren, die mit einer gültigen Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner.

Auf Antrag erhalten Sie die grüne Feinstaubplakette auch bei uns in der Zulassungsstelle. Sprechen Sie uns gerne an.

Hier können Sie auch online überprüfen, ob und welche Plakette Ihrem Fahrzeug zugeordnet ist.

Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte,

  • Arbeitsmaschinen,

  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,

  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,

  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung,

  • Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen,

  • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können,

  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit,

  • zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und

  • Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen.

Händlerschalter

Ablauf in AURICH:

Für Zulassungsdienste, Autohäuser und gewerbliche Kfz-Händler steht bei uns der Händlerschalter zur Verfügung. In der Zeit von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr können hier in Aurich Aufträge abgegeben werden. 

In Einzelfällen kann die Vorlage eines Nachweises über die Gewerbetätigkeit als Kfz-Händler (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) verlangt werden. Wir empfehlen, diese bereitzuhalten.

Größere Aufträge (wie z.B. Umschreibungen eines Firmenfuhrparkes) bitten wir vorher mit uns abzusprechen, weil dafür u.U. mehrere Bearbeitungstage nötig sein könnten.

Ablauf in NORDEN:

Für Zulassungsdienste, Autohäuser und gewerbliche Kfz-Händler steht bei uns der Händlerschalter zur Verfügung. In der Zeit von 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr können Sie im Straßenverkehrszentrum Norden eine Nummer am Terminal ziehen. Donnerstagnachmittag ist der Schalter geschlossen.

In Einzelfällen kann die Vorlage eines Nachweises über die Gewerbetätigkeit als Kfz-Händler (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) verlangt werden. Wir empfehlen, diese bereitzuhalten.

Größere Aufträge (wie z.B. Umschreibungen eines Firmenfuhrparkes) bitten wir vorher mit uns abzusprechen, weil dafür u.U. mehrere Bearbeitungstage nötig sein könnten.