Führerscheinstelle

Die Führerscheinstelle kümmert sich um alle Belange rund um das Thema Führerschein. So werden hier Fahrerlaubnisse erteilt, getauscht, ersetzt, verlängert, versagt oder auch entzogen. Auf Antrag kümmern wir uns um die Erteilung, den Umtausch, die Ersatzausstellung oder die Verlängerung Ihres Führerscheins.

Eine weitere Aufgabe ist, die Anordnung von notwendig gewordenen Maßnahmen im Rahmen des Punktesystems oder der Probezeit. Dazu gehört auch die Fahreignungsprüfung.

Eine weitere Aufgabe der Führerscheinstelle ist die Überwachung der Fahrschulen im Kreisgebiet.


Aktuell nur mit Online-Termin!

Ein Besuch in der Führerscheinstelle ist grundsätzlich nur mit einem gebuchten Termin möglich. Bitte nutzen Sie für die Buchung unseren nachstehenden Online-Service. Dort finden Sie auch eine aktuelle Übersicht aller verfügbaren Termine.

Hinweis: Bezahlung derzeit ausschließlich mit EC-Karte möglich.

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Wiederteilung/Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht der Fahrerlaubnis

Bevor Sie einen persönlichen Termin vereinbaren können, ist es notwendig, dass wir überprüfen, welche Unterlagen Sie beibringen müssen. Sofern Sie die Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis wünschen, senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Personalien und Kontaktdaten an stva@landkreis-aurich.de zu. Im Anschluss erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahren.

Pflichtumtausch

Alle Papierführerscheine und unbefristete Kartenführerscheine müssen spätestens bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht und gegen die neuen EU-Führerscheine ersetzt werden. Damit der Umtauschprozess geregelt abläuft, gibt es nach dem Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum gestaffelte Fristen.

 

GeburtsjahrUmtausch bis
Vor 1953 19.01.2033
1953 - 195819.07.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 und später19.01.2025

 

AusstellungsjahrUmtausch bis
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033

Benötigte Unterlagen

Für einen Umtausch müssen bitte folgende Originaldokumente zum Termin mitgebracht werden:

  • Führerschein (der alte Führerschein kann nach Entwertung übrigens gerne behalten werden),
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
  • Aktuelles biometrisches Passfoto &
  • Karteikartenabschrift, sofern der bisherige Führerschein nicht vom Landkreis Aurich ausgestellt wurde.

 

Hinweise:

Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift bei der auswärtigen Behörde angefordert werden.

Der neue Führerschein wird Ihnen im Nachgang direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.

Die Gesetzesänderung zum Pflichtumtausch alter und unbefristeter Führerscheine ist am 19.03.2019 in Kraft getreten.

Karteikartenabschrift

Nach einem Wohnortwechsel verlangt die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde oft eine sogenannte Karteikartenabschrift. Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.

Die Ausstellung einer Karteikartenabschrift ist gebührenfrei, wenn Sie diese selbst anfordern, und kann schriftlich oder telefonisch angefordert werden.

Wir senden gerne Ihre persönliche Karteikartenabschrift an die Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnortes. Hierzu benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

1.       Name, Vorname, ggf. Geburtsname

2.       Geburtsdatum

3.       Ausstellungsdatum/Listen-Nr. des Führerscheins (soweit bekannt)

4.       Neue Anschrift

5.       Anschrift der neuen Führerscheinstelle

Wir werden die Karteikartenabschrift dann unverzüglich erstellen und an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde übersenden.