Gewerberecht

In der Bundesrepublik Deutschland besteht Gewerbefreiheit.

Für die allgemeinen gewerberechtlichen Angelegenheiten (Gewerbeanmeldungen, -ummeldungen oder -abmeldungen) sind die örtlichen Ordnungsämter der Städte und Gemeinden im Landkreis zuständig. Diese Anzeigen über die gewerblichen Tätigkeiten verfolgen primär den Zweck, Aufschluss über die Zahl und Art in dem Bezirk vorhandenen Gewerbebetriebe zu geben und eine wirksame Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.

Darüber hinaus sind einige Tätigkeiten erlaubnispflichtig (z.B. das Gaststätten- oder Maklergewerbe) oder es müssen besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt werden (z.B. Handwerksrolleneintragung).