Ordnungswesen

Das Ordnungsamt erfüllt vielfältige Aufgaben und ist überwiegend unmittelbar für die Bürger tätig.

Ziel ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im weitesten Sinne. Mit dem Begriff öffentliche Sicherheit und Ordnung wird der Einzelne sehr oft konfrontiert, sei es durch die Medien, durch eigenes Engagement für Sicherheit und Ordnung oder durch Kontakte mit Polizei oder Ordnungsämtern. Leider sind diese "Kontakte" aus verschiedensten Gründen nicht immer angenehmer Natur. Häufig geht es um Fragen des Miteinanders von Menschen und um die Aufrechterhaltung der  taatlichen Ordnung unter Berücksichtigung der Interessen der Bürgerschaft.

Sicherheit und Ordnung sind unbestimmte Rechtsbegriffe, die auf einen Sachverhalt bezogen, einer Konkretisierung bedürfen. Summarisch sind sie der Bestand an den geschriebenen und ungeschriebenen Regeln, die für das menschlichen Zusammenleben eine unerlässliche Grundlage bilden.

Unter öffentlicher Sicherheit ist der Schutz:

  • der geschriebenen Rechtsordnung,
  • des Staates sowie
  • der individuellen Rechtsgüter der Bürger (Gesundheit, Ehre, Freiheit, Eigentum u.a.) zu verstehen.

Die öffentliche Ordnung umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln für das Verhalten des Einzelnen sowie deren Befolgung in der Öffentlichkeit.