Vorbeugender Brandschutz

Brand in einer Küche

Eine der wesentlichen Aufgaben der in diesem Sachgebiet tätigen zwei Bandschutzprüfern im Landkreis Aurich besteht darin, im Zuge von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren vor­beugende bauliche, anlagentechnische und/oder betriebliche Maßnahmen, die zur Vermei­dung einer Brand- und Rauchausbreitung in Gebäuden beitragen können, zu bewerten. In Form von Auflagen findet der Sachverstand der Brand­schutzprüfer seinen Niederschlag. Die Überwachung aus­reichender Löschwas­serversorgung, die Sicherstellung von Flucht- und Rettungs­wegen, der Ein­bau von Brandmel­de­anlagen (BMA) und die Festlegung der Feuerwi­derstands­fähigkeit tragender und tren­nender Bauteile sind nur einige der vorbeugenden Brand­schutzmaß­nahmen die sich in Stel­lungnahmen der Brand­schutzprüfer zu den Bauver­fahren wiederspiegeln. Aber auch die Mög­lichkeiten der Feuerwehr (Feuerwehr­zufahrten) im Bezug auf Brandbekämpfungsmaßnahmen und Menschenrettung werden beur­teilt. Die dann notwen­digen Anforderungen werden an die entsprechenden Genehmigungsbe­hörden zur ab­schlie­ßenden Beurteilung weitergeleitet.

Architekten, Fachplaner und Bauherren, werden bei der Planung von Neu- und Umbauten sowie bei Nutzungsänderungen in allen Fragen des Brandschutzes beraten. Auf­gabe des vor­beugenden Brandschutzes ist es, durch bauliche und betriebliche Maßnahmen der Entstehung eines Brandes und dessen Ausbreitung entgegen zu wirken. Dadurch wird die Rettung von Menschen und Tieren und der Erhalt von erheblichen Sachwerten durch die Feu­erwehr er­möglicht.

Durch den Einsatz von zwei Brandschutzprüfern, deren Zuständigkeitsbereich sich jeweils auf einen der beiden Brandschutzabschnitte (Altkreise) erstreckt, kommt der Landkreis Aurich dieser vorbeugenden Brandschutzaufgabe nach. Die regelmäßige Überprüfung von bestehen­den Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen mit erhöhten Brandrisiken oder solche, in denen bei einem Brand eine größere Zahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind stellt ein weiteres Aufgabenfeld des Sachgebietes vorbeugender Brandschutz dar. Ziel einer sogenannten Hauptamtlichen Brandschau ist es, brandschutztechnische Mängel sowohl bauli­cher als auch organisatorischer Art festzustellen und deren Beseitigung zu veranlassen. Die festgestellten Mängel werden dem Eigentümer bzw. Betreiber mitgeteilt und deren Be­seiti­gung nach Ablauf einer festgelegten Frist kontrolliert.
 

Die Notwendigkeit einer Hauptamtlichen Brandschau ergibt sich aus § 23 des Niedersächsi­schen Brandschutzgesetzes.