Digitalfunk

Im Rahmen eines bundesweiten Abstimmungsverfahrens haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ein digitales Sprech- und Datenfunknetz einzuführen und dieses als Gesamtnetz bis zum Jahr 2011 in Betrieb zu nehmen.

Das Netz wird mit einer bundeseinheitlichen Technik ausgestattet und basiert auf einem gemeinsam entwickelten Mindeststandard.

Besondere Merkmale des Digitalfunks sind:

  • Gruppenbildung
  • Die entscheidende Innovation sind die vielfachen Möglichkeiten der Nutzung von Funkgruppen. Anlassbezogen können Einsatzkräfte unterschiedlicher Organisationen miteinander kommunizieren.
  • Sprachqualität
  • Die digitale Informationsübermittlung gewährleistet eine störungsfreie Verständigung.
  • Frequenzökonomie
  • Im Digitalfunk nutzen alle Organisationen die zur Verfügung stehenden Kanäle gemeinsam. Die Frequenzen können somit effizienter genutzt werden.
  • Datenübertragung
  • Mittels der digitalen Technik gehört die ausschließliche Übertragung von Sprache der Vergangenheit an.
  • Künftig können auch Daten und Texte übertragen werden. Hierzu zählen unter anderem Positionsbestimmungen, Informationen aus Datenbanken und Vitaldaten sowohl von Einsatzkräften als auch Patienten.
  • Handover
  • Durch die automatische Gesprächsweiterleitung von einer Funkzelle zur nächsten wird eine unterbrechungsfreie Kommunikation in der Bewegung sichergestellt - deutschlandweit.
  • Verschlüsselung
  • Kernbestandteil des digitalen Funknetzes ist ein hohes Maß an Sicherheit im Bereich der Funkübertragung.
  • Die Chiffrierung / Kryptierung genügt höchsten Ansprüchen des heutigen Datenschutzes und hat die Aufgabe, die Teilnahme von Unbefugten an der Kommunikation der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu verhindern.
  • Notruf
  • Durch Betätigen der Notruftaste wird automatisch ein bevorrechtigter Notruf abgesetzt. In einer Leitstelle kann über Satellit die genaue Position des Hilfesuchenden bestimmt werden. Diese Funktion ist auch mit einem Handsprechfunkgerät gewährleistet.
  • Telefonie
  • Telefonate sind in das öffentliche Telefon- und Mobilfunknetz möglich. Die jeweiligen Endgeräte müssen für diese Funktionalität berechtigt sein.
  • Betriebsarten
  • Im Regelfall findet der Funkbetrieb im netzgebundenen Modus statt. Dieses lässt sich mit dem derzeitigen 4m-Analogfunknetz vergleichen. In dieser Betriebsart wird in Gruppenruf und Einzelruf unterschieden.
  • Im Direktbetrieb erfolgt die Kommunikation ohne Netzanbindung direkt von Funkgerät zu Funkgerät. Dies ist vergleichbar mit dem heutigen Wechselsprechen (Einsatzstellenfunk).
  • Textübertragung
  • Im Digitalfunk können neben dem Sprechfunk gleichzeitig auch Daten übertragen werden. Die SDS-Funktion (Short Data Service) ermöglicht das Versenden eines frei formulierten Textes an einen oder mehrere Empfänger.

In einer modernen Gesellschaft mit wegfallenden Grenzen im Europäischen Zusammenschluss ist es besonders wichtig, sich auf ein funktionierendes und zukunftssicheres Kommunikationsnetz verlassen zu können.

Dies wird zukünftig durch ein bundesweit einheitliches digitales Sprech- und Datenfunknetz der BOS gewährleistet.

Zentrale Polizeidirektion
- Projektgruppe Digitalfunk BOS Niedersachsen -
Tannenbergallee 11
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