Brandschutz

Fahrzeug der Feuerwehr
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Feuerwehren im Landkreis Aurich

In den Städten und Gemeinden des Landkreises Aurich gibt es 65 Freiwillige Feuerwehren so­wie eine eigenständig organisierte CBRN-Komponente. Zusätz­lich wurden die Städte Norden und Wiesmoor mit Fahrzeugen des Bundes (LF 16TS, SW 2000) ausgestattet.

Die Fachaufsicht über die Feuerwehren obliegt dem Landrat; er wird fachlich vom Kreis­brandmeister (KBM) und zwei Brandschutz-Abschnittsleitern (BAL) unterstützt.

Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, den örtlichen Verhältnissen entsprechend leis­tungsfähige Feuerwehren aufzustellen. Aber auch der Landkreis hat im Rahmen seiner über­örtlichen Zuständigkeit Fahrzeuge beschafft, die den Städten und Ge­meinden zur unterhal­tungsfreien überörtlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Hier­bei handelt es sich u. a. um einen Rüstwagen (RW), einen Rüst-Kranwagen (RKW), zwei Einsatzleitwagen 2 (ELW 2), zwei Mannschaftstrans­portwagen (MTW), und einen Gerätewagen-Gefahrgut (GWG).

Bei den Städten und Gemeinden im Landkreis Aurich sind zurzeit etwa 3.500 Feuerwehrkräfte ehrenamtlich tätig. Hohe technische Anforderungen aber auch veränderte Aufgabenschwer­punkte haben die Feuerwehren in den vergangenen Jahren geprägt. Das Aufgabenbild der Feuerwehr ist weggerückt von der klassischen Brandverhütung  und -bekämpfung hin zum technischen Hilfsdienst bei Betriebsunfällen und -störungen, Verkehrsunfällen, Unfällen mit gefährlichen Stoffen und Gütern und bei Wasser- und Sturmschäden.

Der Landkreis Aurich verfügt über einen Kreisfeuerwehrverband Aurich e.V.; früher waren es zwei Verbände (Aurich und Norden, begründet in der Gebietsaufteilung der Altkreise Aurich und Norden), insgesamt gehören 15 Städte- und Gemeindefeuerwehren diesem Kreisfeuerwehrverband an. Der Kreisfeuerwehrverband Aurich e.V. umfasst den Zusammenschluss aller 15 Stadt- und Gemeindefeuerwehren im Landkreis Aurich, er steht jedoch aufgrund seiner Vereinsstruktur in keiner direkten Verbindung mit der Verwaltungsgliederung der Landkreisverwaltung.

Ein Kreisfeuerwehrverband (KFV) in Deutschland ist der jeweilige Fachverband der Feuerwehren in einem Landkreis oder einer Großstadt, man sagt auch Gewerkschaft der Feuerwehr. In Großstädten bzw. kreisfreien Städten werden sie auch als Stadtfeuerwehrverband bezeichnet. Mitglieder eines KFV sind die Feuerwehren in ihrem Kreisgebiet. Die Aufgaben der Kreisfeuerwehrverbände liegen im Bereich Interessensvertretung, Öffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie in der Förderung des Feuerwehrwesens, des Brand- und Katastrophenschutzes, der Aus- und Weiterbildung, der Feuerwehrmusik, der Jugendfeuerwehren sowie Kinderfeuerwehren. Sie bilden eine Art Zwischeninstanz zwischen den Feuerwehren und dem zuständigen Landesfeuerwehrverband.