Projektförderung

Nach vorbereitendem Beschluss des Kreistages am 19.04.2012 hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 21.06.2012 beschlossen, dass das Amt für Kinder, Jugend und Familie  zur Unterstützung frühkindlicher Bildung in den Kindertagesstätten eine Projektförderung mit einem Gesamtvolumen von jährlich 75.000,00 EUR auslobt. 50.000 EUR hiervon werden für jährlich wechselnde, qualitätsrelevante Themen der frühkindlichen Bildung ausgeschüttet. 25.000 EUR sind zweckgebunden für jährlich 5 Kitas, die in Kooperation mit der Kunstschule "miraculum" ein Kulturprojekt umsetzen.

Der Landkreis Aurich ist seit mehreren Jahren in der Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten initiativ. Nach der Einführung der angebotsorientierten Betriebskostenförderung, der Fachberatung und der Langzeitfortbildung von KitaleiterInnen, ist mit dem Gütesiegel für Kindertagesstätten ein weiterer Meilenstein erreicht worden, der einen auf diesem Gebiet starken Entwicklungsimpuls gesetzt hat.

Zur Weiterentwicklung frühkindlicher Pädagogik setzt der Landkreis ab dem Kindergartenjahr 2012/13 eine jährliche thematische Projektförderung als ein weiteres wirksames Instrument zur Qualitätsentwicklung einführen, mit der Kindertagesstätten in frühkindlich relevanten Bildungsbereichen gezielt gefördert werden können.

Welche Projekte werden gefördert?

Die Projekte sollen dazu geeignet sein, die pädagogische Qualität der Einrichtung zu erhöhen.

Zur Steuerung der Qualitätsentwicklung in den Kindertagesstätten behält sich der Landkreis Aurich eine Schwerpunktssetzung bei den Projektthemen vor und wird jährlich mehrere Themenbereiche vorgeben, die sich am NDS. Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder orientieren.

Wichtige Themen sind hierbei Technik und Umwelt, Gesundheit und Ernährung, Leseförderung, musisch-kulturelle Bildung, Medienkompetenz und ästhetische Frühförderung.

Wie hoch ist die Projektförderung?

Der Landkreis fördert Projekte mit jährlich bis zu 2.500,00 EURO. Eine Eigenbeteiligung der Einrichtungen ist nicht vorgesehen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach einem formlosen Antrag der Kindertagesstätten, der eine Projektbeschreibung und einen Kostenplan erhält. Stichtag  für den Förderantrag ist der 31.07. (in 2012 30.09.).

Die Teilnehmerauswahl erfolgt durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie  nach  Schlüssigkeit der Bewerbung und Nachhaltigkeit des Projektes.

Das Projekt, sowie dessen Verlauf, wird von der Einrichtung dokumentiert und im Betreuungsportal des Landkreises veröffentlicht. Hierdurch werden die verschiedenen  Projekte einer breiten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht.