Straßenwärter*in

Aufgaben in der Ausbildung

Als Straßenwärterin oder Straßenwärter bist du im öffentlichen Dienst tätig und erfüllst die Aufgaben der Straßenunterhaltung und des Straßenbetriebs im staatlichen Hoheitsbereich. Du trägst die Verantwortung für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, indem du die Verkehrssicherheit aufrechterhältst.

Gemeinsam in Arbeitsgruppen, den sogenannten Kolonnen, haben die Straßenwärter ein umfangreiches Aufgabengebiet, wie z. B. die Sicherung von Arbeits- und Unfallstellen, das Unterhalten von Entwässerungseinrichtungen, das Herstellen von Straßenmarkierungen, das Warten und Instandsetzen der Fahrbahndecken, das Pflegen des Straßenbegleitgrüns, die Unterhaltung und das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen, die Kontrolle und Instandhaltung von Brückenbauwerken sowie die Ausführung des Winterdienstes. Zudem wird der Straßenzustand durch die Mitarbeiter der Straßenmeistereien im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in regelmäßigen Abständen kontrolliert.

Die dreijährige Ausbildung erfolgt im Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche in Georgsheil (Südbrookmerland). Anstelle des wöchentlichen Berufsschulunterrichtes findet die fachtheoretische Ausbildung in Form von Blockunterricht in Cadenberge (Landkreis Cuxhaven) statt.

Daneben erfolgt die überbetriebliche Ausbildung im Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft in Mellendorf (Region Hannover) ebenfalls in Blockform.

Zusätzlich wird während der Ausbildung der zum Führen eines Lastkraftwagens berechtigende Führerschein (Klasse C/CE) erworben, falls dieser nicht bereits vorhanden ist.

Die erforderliche Schutzkleidung wird seitens des Landkreises gestellt.

Ausbildungsvergütung

  1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 €
  2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 €
  3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 € 

Urlaub

30 Tage

Arbeitszeit

39 Stunden pro Woche

Voraussetzung für die Ausbildung:

Guter Hauptschulabschluss

Mindestalter: 17 Jahre

Wünschenswert ist darüber hinaus

Handwerkliches Geschick und eine gute geistige und körperliche Verfassung, um die erforderlichen Tätigkeiten im Freien bei Wind und Wetter ausführen zu können. Auch sollte technisches Verständnis zum selbständigen Führen von modernen Arbeitsgeräten nicht fehlen.