STI Prävention

Wir bieten Ihnen mit der STI Prävention einen spannenden Arbeitsbereich.

Inhaltlich geht es um die Beratungstätigkeit zu sexuell übertragbarer Krankheiten (STI) im Sinne des § 19 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie um Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG).

Beratungstätigkeit STI

Vordergründig ist der Einsatz an verschiedenen Schulen des Landkreises Aurich. Themen zur Pubertät, geschlechtliche Identität, Verhütungsmethoden, sexuell übertagbare Infektionen und sexuelle Orientierung werden Schüler*innengruppen unterschiedlichen Alters nahegebracht.

Sexualpädagogische Einzelberatung, zunächst hospitierend, erweitert den Aufgabenbereich.

Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Durch den Nachweis über eine gesundheitliche Beratung durch das Amt für Gesundheitswesen sind Menschen, die in der Prostitution arbeiten, berechtigt sich im Ordnungsamt zu melden. Insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs sowie die Arbeitsbedingungen sind Inhalt der Beratung, welche auch in diesen Arbeitsbereich fällt. Die Beratungen finden in Aurich und Norden im jeweiligen Amt für Gesundheitswesen statt.

Zu den Aufgaben gehört darüber hinaus der Ausbau von Netzwerken und niederschwelligen Angeboten sowie organisatorische Tätigkeiten und Dokumentationen.

Eine gewisse Offenheit für Themen der sexuellen Bildung sowie Interesse und Spaß am Umgang mit Gruppen, Moderation und unterschiedlichen Beratungssettings sowie eine gute Selbst- und Arbeitsorganisation sind ideale Voraussetzungen für diesen Arbeitsbereich.