Pflegekinderwesen

Die Vollzeitpflege ist eine Form der Hilfen zur Erziehung für Eltern, welche die Versorgung und Erziehung ihrer Kinder nicht bewältigen können. Sie ersetzt also die Erziehung durch die leiblichen Eltern für einen bestimmten Zeitraum oder auf Dauer. Zwar ist es das vorrangige Ziel, die Kinder zu ihren leiblichen Eltern zurückzuführen, jedoch verbleibt der größte Teil der Pflegekinder auf Dauer in ihrer Pflegefamilie, wenn die leiblichen Eltern nicht ausreichend stabilisiert werden können. Es gibt mit der allgemeinen Vollzeitpflege, der sozialpädagogischen Vollzeitpflege, der Sonderpflege und der Verwandtenpflege verschiedene Formen der Vollzeitpflege. Weitere Aufgaben des Pflegekinderdienstes sind die Adoptionsvermittlung und die familiäre Bereitschaftsbetreuung.

Der Pflegekinderdienst bietet als Fachdienst Hilfestellung, Betreuung und Beratung für die Pflegefamilien und die Pflegekinder. Ein Baustein ist die Akquise von geeigneten Pflegeeltern, die die Überprüfung und Schulung von Bewerbern umfasst und schließlich in der Vermittlung eines Pflegekindes mündet. Die Pflegefamilien sowie die Pflegekinder werden bei Anliegen unterstützt, die alle Bereiche des täglichen Lebens umfassen können. Hierdurch ergibt sich der Kontakt mit allen möglichen Akteuren rund um das Pflegekind (Kindergarten, Schule, Gerichte, Vormünder, Therapeuten, Vereine, usw.). Ebenso spielt die Beratung und Begleitung der Herkunftseltern eine Rolle, vor allem in der Ausgestaltung der Besuchskontakte zwischen ihnen und ihren Kindern.

Die Bereiche der Adoptionsvermittlung und der familiären Bereitschaftsbetreuung bringen weitere besondere, vielfältige Aufgaben mit sich. Dies alles zusammengefasst ergibt einen sehr spannenden und vielseitigen Arbeitsbereich.

Im Rahmen des Anerkennungsjahres werden alle Arbeitsbereiche des Pflegekinderdienstes und deren Aufgaben sowie die Amtsstruktur kennengelernt. Bei Interesse gibt es auch die Möglichkeit in anderen Bereichen des Amtes zu hospitieren.