Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern in Norden ist eine Einrichtung der Jugendhilfe, die mit verschiedenen Fachkräften besetzt ist. Nach § 28 SGB VIII unterstützt die Beratungsstelle Kinder, Jugendliche und Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Bearbeitung individueller und familienbezogener Probleme, Erziehungsfragen und Fragen in Trennungs- und Scheidungssituationen. Dabei bedient sich die Beratung verschiedener methodischer, pädagogischer und therapeutischer Ansätze.


Insgesamt sind in der Beratungsstelle vier Dipl.-Psychologen*innen, fünf Sozialpädagogen*innen/Sozialarbeiter*innen und eine Diplom-Pädagogin mit Zusatzausbildungen in der systemischen Familientherapie, Gesprächspsychotherapie oder Verhaltenstherapie für Kinder tätig.

In der Einführungsphase werden in den ersten 14 Tagen zunächst die Arbeitsstrukturen der Beratungsstelle vermittelt.

In den weiteren drei Monaten übernehmen Anerkennungspraktikanten folgende Teilaufgaben sowohl in Beratungsverläufen als auch im verwaltungstechnischen Bereich.

  • Kennenlernen von psychologischer Testdiagnostik im Lernleistungsbereich
  • Kennenlernen von Bedingungen positiver kindlicher Entwicklung aufgrund therapeutischer Prozesse in Kindertherapien; Diagnostik pathologischer Entwicklungsverläufe
  • Kennenlernen der unterschiedlichen Vorgehensweisen in der Fallarbeit:
    - Systemischer Beratungsansatz
    - Familientherapie
    - Hilfe zur Umgangsregelung bei Trennung und Scheidung,
    - Einzel- und Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen
    - Ansätze der Lern- und Verhaltenstherapie
    - Gesprächstherapeutischer Ansatz
    - Sozialtherapeutischer Ansatz (Kooperation mit Kindergärten, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen)
  • Teilnahme an wöchentlichen Team- und Fallbesprechungen, Ausschusssitzungen (JHA) und andere Gremienarbeit
  • Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Beratungsarbeit (KJSG, BSHG, BGB) und ergänzender Verordnungen, Erlasse und Ausführungsbestimmungen durch Literatur- und Aktenstudium

Kennenlernen der Organisations- und Verwaltungsstruktur des Trägers (Landkreis Aurich) anhand des Verwaltungsgliederungs- und Aufgaben-verteilungsplanes, der formellen Organisation, Hierarchie, Dienstweg, Regeln des formalen Umgangs.


In der verbleibenden Zeit des Praktikums ist die eigenständige Fallarbeit und die Übernahme folgender verwaltungspraktischer Aufgaben unter Anleitung vorgesehen:

  • Arbeit in Vertiefungsgebieten
  • Übernahme von administrativen Aufgaben (Erstellen von Anträgen und Berichten, Leitung und Protokollführung bei Teamsitzungen, Mitarbeit an der Erstellung der Jahresstatistik der Beratungsstelle.
  • Befähigung zum Treffen eigener Entscheidungen durch Anwendung und Interpretation rechtlicher und verwaltungsmäßiger Anforderungen; eigenständiges Planen und Organisieren sozialpädagogischen Handelns.

Während des gesamten Praktikums wird eine regelmäßige, wöchentliche Reflexion mit dem Anleiter/der Anleiterin vereinbart und durchgeführt.