Unternehmensförderung

Förderung von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen im Landkreis Aurich

Allgemeine Informationen 

  • Zur Schaffung neuer und Sicherung bestehender Arbeitsplätze
  • Sowie zur Steigerung des überörtlichen Absatz der Unternehmen

gewährt der Landkreis Aurich eine einzelbetriebliche Förderung für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen.

Der Zuschuss kann an Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von höchsten 10 Mio.  € gezahlt werden, wenn diese Unternehmen einen Sitz im Landkreis Aurich haben, bzw. die Absicht haben, einen Geschäftssitz im Landkreis Aurich zu errichten.

Das Unternehmen ist verpflichtet seinen Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.

Nicht berücksichtigt werden Unternehmen aus den Sektore Fischerei und Aquakultur sowie dem Tätigkeitsbereich der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Art, Umfang und Höhe der Förderung

  • Die Beihilfe wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung gewährt.
  • Die Förderung bei der Errichtung oder Übernahme einer Betriebsstätte kann bis 25% der förderfähigen Ausgaben betragen, Die Förderung zur Steigerung des überörtlichen Absatzes beträgt bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben.
  • Der Förderhöchstbetrag ist auf 15.000,00 € begrenzt.

Zweckbindung

Die geförderten Gegenstände müssen für die Dauer von fünf Jahren zweckgebunden verwendet werden.

Sonstige Voraussetzungen und Bestimmungen

Die förderfähigen Gesamtkosten bei Errichtung oder Übernahme eines Betriebes müssen mindestens 10.000 €, bei den sonstigen Maßnahmen mindestens 1.500,00 € betragen.

Vor Eingang des Förderantrages darf nicht mit der Maßnahme begonnen worden sein.