Berufsschule

Die Berufsausbildung in Deutschland wird als duales Berufsausbildungssystem (duales System) bezeichnet, da die Bildungsaufgaben auf zwei Träger verteilt sind. Zum einen ist dieses - nach Abschluss eines Lehrvertrages - der (Arbeitgeber-)Betrieb und zum anderen die Berufsschule.

Die Rechtsgrundlage der Berufsschule ist das Niedersächsische Schulgesetz. Die wichtigste Bestimmung ist die Berufsschulpflicht: Alle Auszubildenden müssen grundsätzlich die Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob die allgemeine 12-jährige Schulpflicht bereits erfüllt ist oder nicht.

In der Berufsschule werden in einem berufsbegleitenden Unterricht die grundlegenden theoretischen Kenntnisse vermittelt, die betriebliche Ausbildung gefördert und ergänzt sowie die Allgemeinbildung erweitert.

Bei Bestehen der Abschlussprüfung und Erwerb des Berufsschulabschlusses wird der Sek.-I-Realschulabschluss, ggf. auch der Erweiterte Sek.-I-Abschluss erworben.

Die Schülerinnen und Schüler der einzelnen Ausbildungsberufe werden in der Regel in eigenen Fachklassen unterrichtet. Verwandte Berufe können auch zusammen unterrichtet werden.

Auszubildende in Berufen mit nur geringen Schülerzahlen (sog. Splitterberufe) können in überregionalen Fachklassen zusammengefasst werden oder sie können eine entsprechende Fachklasse in einem anderen Bundesland besuchen.

Die Organisationsform des Berufsschulunterrichtes kann folgendermaßen erfolgen:

  • ganzjährig, d.h. mindestens einmal wöchentlich an einem Tag oder
  • lehrgangsmäßig, d.h. mindestens 8 Wochen hindurch oder
  • saisonmäßig, d.h. auf eine bestimmte Jahreszeit geblockt.

Die Berufsschulen umfassen so viele Schuljahre, wie es der Dauer des Lehrverhältnisses entspricht. Je nach Lehrberuf beträgt die Zeit der Ausbildung 2 Jahre bis 3,5 Jahre.