Einzelhandelskooperation

Durch den in den letzten Jahren sehr dynamisch verlaufenden Strukturwandel des Einzelhandels  wird die Regionalplanung vor neue Herausforderungen gestellt. Eine besondere Bedeutung beim Strukturwandel des Handels haben großflächige Einzelhandelsbetriebe.

Mit der Änderungsverordnung zum Landes-Raumordnungsprogramm im Jahre 2002 wurde geregelt, dass zur Verbesserung der Grundlagen für regional bedeutsame Standortentscheidungen von Einzelhandelsprojekten regional abgestimmte Konzepte erstellt werden sollen und neue Einzelhandelsgroßprojekte interkommunal abzustimmen sind (Abstimmungsgebot).
Interkommunal abgestimmte Einzelhandelskonzepte können dabei einen wesentlichen Beitrag leisten, um regional und stadtverträgliche Versorgungsstrukturen zu sichern und zu entwickeln.

Umsetzung in Ost-Friesland

Im Jahre 2001 führte die Landesplanung gemeinsam mit dem Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung an der Universität Hannover (ies)  ein Diskursprojekt zur Situation des Einzelhandels und seiner raumwirksamen Folgeerscheinungen durch.

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse hatte sich die Strukturkonferenz Ost-Friesland zusammen mit den zuständigen Industrie- und Handelskammern dazu entschlossen, einen entsprechenden Diskurs auf regionaler Ebene durchzuführen mit dem Ziel, eine regional abgestimmte und zukunftssichere Entwicklung des Einzelhandels zu ermöglichen.

Parallel zur Fortschreibung wurde in verschiedenen Arbeitskreisen die Einzelhandelskooperation Ost-Friesland erarbeitet, welche im Juni 2003 ihren Abschluss fand.

In der Verpflichtung im Sinne der Raumordnung gleichwertige Lebensbedingungen zu schaffen und zu erhalten, wozu insbesondere eine gute Versorgung der Bevölkerung mit einem vielfältigen Angebot an Waren in zumutbarer Entfernung vom Wohnort gehört, vereinbarten am 26. Januar 2004 die unterzeichnenden Kommunen im Bereich der Regionalen Strukturkonferenz Ost-Friesland verbindlich ein Moderationsverfahren zur interkommunalen Abstimmung bei der Ansiedlung oder Erweiterung großflächiger Einzelhandelsvorhaben einzurichten.

Inhalt der Einzelhandelkooperation

Die unterzeichnenden Kommunen erkennen das gemeinsam entwickelte Moderationsverfahren für das Gebiet der Regionalen Strukturkonferenz Ost-Friesland als gemeinsame Grundlage der zukünftigen Entwicklung des großflächigen Einzelhandels an und vereinbaren:  

  • die Meldung aller zukünftigen Neuansiedlungen und Erweiterungen ab einer Größenordnung von 400 m² Verkaufsfläche an die zuständige untere Landesplanungsbehörde, welche diese an die zentrale Meldestelle - die Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg weiterleitet,
  • die Bereitschaft zur nachbarschaftlichen Erörterung neuer Vorhaben im Kreis der vom Vorhaben betroffenen Kommunen und auf der Grundlage des für die Region entwickelten zweistufigen Moderationsverfahrens,
  • die Ergebnisse des Moderationsverfahrens in die städtebaulichen Verfahren zu einem neuen Ansiedlungsvorhaben einfließen zu lassen.