Allgemeine Vorschrift Deutschlandticket

Allgemeine Vorschrift zum Deutschlandticket als Höchsttarif im Landkreis Aurich

Die Bundesregierung hat beschlossen, zum 1. Mai 2023 das Deutschlandticket bundesweit einzuführen und dieses auf Bundesebene in §9 RegG (Neuntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 20.04.2023) verankert. Zur Umsetzung in den Bundesländern hat sie dazu eine Musterrichtlinie (Muster-Richtlinie zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 aus Bundes- und Landesmitteln vom 20.03.2023 (als erste diesbzgl. Richtlinie)) veröffentlicht.

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr Bauen und Digitalisierung (MW) hat diese Vorgaben aktualisiert, indem sie die "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 in Niedersachsen (Richtlinie Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2024) Erl. d. MW v. 12. 12. 2023 — 30250-2209 — — VORIS 93200 —“ erlassen hat.

Die Aufgabenträger sind verpflichtet, diese Mittel an den/die sog. „Erlösverantwortlichen“ rechtssicher auszukehren. Die Umsetzung kann durch öffentliche Dienstleistungsaufträge (öDA) oder Allgemeine Vorschriften (AV) erfolgen. Eine der möglichen Varianten ist u. a. der Erlass einer weiteren allgemeinen Vorschrift – explizit für die Weiterleitung der Gelder aus dem Deutschlandticket. Erlösverantwortlich sind im Landkreis Aurich die eigenwirtschaftlich agieren den Verkehrsunternehmen. Diesen sind die Mittel durch eine AV bereit zu stellen.

Für den Zeitraum 01.07.2024 bis 31.12.2024 hatte der Landkreis eine Satzung Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr erlassen. Die für den Landkreis verpflichtende Regelung zur Fortführung der rechtssicheren Auskehrung der Mittel wird in Form einer Satzung Allgemeine Vorschrift ab 01.07.2024 bis vorerst zum 31.12.2024 fortgeführt. Der in der Satzung festgelegte Höchsttarif für das Deutschland-Ticket ist für alle im Landkreis Aurich tätigen ÖPNV-Unternehmen mit nach PbefG genehmigten Linienverkehren verbindlich anzuwenden.

Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt und auf der Internetseite des Landkreises Aurich, eine gedruckte Version ist einsehbar im Kreishaus, Raum 1.049.