Sulfatsaure Böden

In den Niederungsgebieten des norddeutschen Küstenlandes finden sich im Boden große Mengen natürlicher schwefelhaltiger Verbindungen, z.B. in Form von Pyrit (Eisensulfid), die sich nach der Ablagerung von sulfatreichen Meeressedimenten und dem Beisein von organischer Substanz (Torf bzw. Darg) und eisenhaltigen Feinsedimenten (Klei) gebildet haben.

Solange diese schwefelhaltigen Böden unter Grundwasserabschluss im Boden lagern, verhalten sie sich stabil. Werden sie jedoch im Rahmen von Baumaßnahmen ausgehoben und offen an der Erdoberfläche gelagert, kommt es beim Kontakt mit dem Luftsauerstoff zu einer chemischen Reaktion (Oxidation) und nachfolgend zur Bildung von Schwefelsäure. Man spricht in diesem Fall von potentiell bzw. aktuell sulfatsauren Böden.

Als Bezeichnung für diese Böden hat sich die englische Bezeichnung "potential acid sulfate soils = PASS" eingebürgert. Im Landkreis Aurich treten PASS-Böden überwiegend im Bereich der Marschen- und Übergangsgebiete zur Geest auf (s. Karte rechts).

 

Fällt sulfatsaurer Boden bei Baumaßnahmen an, ist dieser abfallrechtlich zu behandeln und einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Hannover hat zwei Arbeitshilfen zum fachlichen und rechtlichen Umgang mit sulfatsauren Böden herausgegeben (Geofakten 24 und 25). Diese erhalten Sie auf der Internetseite des Landesamtes. Weitere Informationen hierzu hält auch die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich für Sie bereit.

 

Nachfolgend sind einige Punkte aufgeführt, die beim Umgang mit sulfatsauren Böden zu beachten sind:

  • Aushub von aktuell oder potentiell sulfatsauren Böden nicht mit unbelasteten Böden vermengen,
  • schichtweiser Aus- und Wiedereinbau,
  • eine Zwischenlagerung der PASS- Böden sollte nur auf angrenzenden Flächen mit gleichartiger Vorbelastung stattfinden,
  • kurze Lagerzeit (< 1 Woche) der Aushubmassen in erdfeuchtem Zustand, ggfs. ist das Material vor Austrocknung durch Befeuchtung oder eine Folie zu schützen,
  • eine Absenkung des Grundwasserspiegels (Wasserhaltung) ist auf das notwendige Maß zu beschränken (Gefahr der Belüftung),
  • ggfs. ist das Einbaumaterial zu kalken, um Versauerungstendenzen, die beim Umlagern der Böden entstanden sind, zu neutralisieren.

Weiterhin stellen PASS-Böden auch ein erhebliches Gefährdungspotential für Betonbauteile dar, die in Kontakt hierzu stehen (Baufundamente). Durch den Säure- bzw. Sulfateinfluss werden Betonbaukörper in ihrer Stabilität geschwächt.

 

 

Nicht zulässige "offene" Lagerung von potentiell sulfatsaurem Boden © Landkreis Aurich