Bodenschutz beim Bauen

Zunehmende Flächeninanspruchnahme durch Wirtschafts-, Wohn- oder Verkehrsflächen führt regelmäßig durch Umwandlung von unbebauten, meist natürlichen oder naturnahen Flächen zur Voll- oder Teilversiegelung von Grundstücken.

Hinzu kommt der Flächenverbrauch durch Linienbaustellen für den Netz- und Leitungsausbau im Rahmen der Energiewende sowie der Neubau bzw. das Repowering von Windparks.

Durch Bautätigkeiten werden große Mengen an Bodenmaterial abgetragen, ausgetauscht oder zwischengelagert. Darüber hinaus führt der Gebrauch von schwerem Gerät und die zeitweise Einrichtung von Baustraßen zu einer starken Beanspruchung der Flächen.

All diese Aktivitäten führen stets zur Zerstörung oder zumindest zur Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen.

 

Empfehlungen zum Bodenschutz im Zusammenhang mit größeren Bauvorhaben lauten daher:

  • Berücksichtigung des Schutzgutes Boden in der Bauleitplanung,
  • Wiedernutzbarmachung von stillgelegten Gewerbe- und Industrieanlagen (Brachflächenrecycling),
  • bei unvermeidbaren Maßnahmen ist eine fachkundige bodenkundliche Baubegleitung (BBB) vorzusehen sowie
  • Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes für ein Bodenmanagement auf der Baustelle.

 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Aurich. Darüber hinaus sind auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) sowie der Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) verschiedene Veröffentlichungen zum Thema "Bodenschutz beim Bauen" zu finden.

 

Links:

https://www.lbeg.niedersachsen.de/download/92500/GeoBericht_28.pdf

https://www.lbeg.niedersachsen.de/download/1229/GeoBerichte_14.pdf

https://www.labo-deutschland.de/documents/umweltpruefung_494_2c1.pdf