Altlastenkataster

Hier geht es zum Antragsformular der Altlastenauskunft.

 

Die heutigen Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen sind die Folge einer über 150-jährigen industriellen Entwicklung. Hierbei wurde oftmals aus Unkenntnis oder Sorglosigkeit bedenkenlos mit Abfällen und umweltgefährdenden Stoffen umgegangen. Mit den daraus resultierenden Folgen haben Mensch und Umwelt heute zu leben. Neben der Gefährdung von Umweltgütern bereitet auch die Umsetzung von Bauvorhaben auf ehemals gewerblich oder industriell genutzten Flächen große Probleme.

Nach § 6 des Niedersächsischen Bodenschutzgesetzes (NBodSchG) haben die Unteren Bodenschutzbehörden (Landkreise und kreisfreie Städte) als zuständige Behörden ein Verzeichnis der altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten, das insbesondere Informationen über Lage und Zustand der Flächen, Art und Maß von Beeinträchtigungen, die geplanten und ausgeführten Maßnahmen sowie die Überwachungsergebnisse enthält, zu führen.

Der Landkreis Aurich hat Anfang der 1990er Jahre im Rahmen des "Altlastenprogramm Niedersachsen" die systematische Erfassung aller bekannten Altablagerungen durchgeführt. Dies erfolgte durch Zeitzeugenbefragung, Aktenrecherche sowie Anzeigen und Hinweisen aus der Bevölkerung.

Mit Stand Januar 2019 befinden sich 151 registrierte Altablagerungen im Landkreis.

Weiterhin werden auch Altstandorte (z.B. Tankstellen oder chemische Reinigungen) im Altlastenkataster aufgeführt und deren Zahl laufend aktualisiert (Stand Januar 2019: ca. 700 erfasste Flächen).

 

Das Kataster bietet dem Bürger die Möglichkeit, sich über bestehende Risiken auf Grundstücken zu informieren und entspechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Im Falle eines Eigentümerwechsels bzw. Grundstückerwerbs bieten die Informationen aus dem Kataster Schutz vor dem unbeabsichtigten Kauf belasteter Grundstücke. Auch im Rahmen der Bauleitplanung sowie des Baugenehmigungsverfahrens sind die gespeicherten Informationen von großer Bedeutung.

Jeder Bürger hat nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) das Recht, vorhandene oder bereitgehaltene Umweltinformationen auf Antrag mitgeteilt zu bekommen. Ausnahmen hiervon sind u.a. dann gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse handelt. Im Einzelfall wird dann durch die zuständige Stelle geprüft, ob die entsprechenden Daten weitergegeben werden dürfen (vgl. Datenschutzgrundverordnung - DSGVO).

Darüber hinaus stellt das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Daten- und Kartenmaterial aus Bodenkunde, Geologie, Hydrogeologie und Altlasten in einer Web-Anwendung (NIBIS-Kartenserver) mit umfangreichen Auswahl- und Anzeigemöglichkeiten für den Bereich des Landkreises Aurich zur Verfügung.

 

Auskünfte aus dem Altlastenkataster sind gebührenpflichtig (Gebühren werden nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch 25 €uro/Auskunft, max. 500 €uro/Auskunft) und können unter Vorlage einer Vollmacht oder Eigentumsbescheinigung bei der Unteren Bodenschutzbehörde beantragt werden.

Dem Antrag ist ein Kartenausschnitt der betreffenden Fläche beizufügen, aus dem die katasteramtlichen Grundstücksbezeichnungen wie Gemarkung, Flur und Flurstück ersichtlich sind.