Altlastenerkundung

Die Erkundung einer Altlast oder altlastenverdächtigen Fläche gliedert sich in der Regel in zwei Schritte:

 

Phase 1   Historische Erkundung (HE)

  • Lokalisierung der Fläche (Luftbildauswertung, Ortsbegehung),
  • Sammlung relevanter Informationen (Zeitzeugenbefragung, Aktenrecherche),
  • Dokumentation und Erstbewertung der Fläche,
  • Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

Dieser Erkundungsschritt erfolgt ohne Probenahme im Gelände und ohne Laboranalytik.

 

Phase 2   Gefährdungsabschätzung

Phase 2a   Orientierende Untersuchung (OU)

  • Untersuchung der Umweltmedien Boden, (Sicker-)Wasser, (Boden-)Luft,
  • Geländearbeiten (Bodenansprache, Probenahme, Vermessung),
  • Erfassung der Kontaminationen,
  • Errichtung von Grundwassermessstellen,
  • Laboranalytik,
  • Dokumentation, Bewertung und Empfehlung.

Phase 2b   Detailuntersuchung (DU)

  • Eingrenzung von ermittelten Kontaminationen,
  • Ggf. Aufstellung eines Monitoringprogramms
  • Bewertung und Empfehlungen bzgl. Sanierung oder Sicherung der Altlast.

 

Die während der orientierenden Untersuchung (OU) ermittelten Bodenbelastungen werden anhand von gesetzlich geregelten Prüf- und Maßnahmenwerten beurteilt:

  • Prüfwerte sind Werte, bei deren Überschreitung in Abhängigkeit von der Bodennutzung eine einzelfallbezogene Prüfung durchzuführen ist. Bei dieser Prüfung wird festgestellt, ob eine schädliche Bodenveränderung oder eine Altlast vorliegt,
  • Maßnahmenwerte sind Werte, bei deren Überschreiten unter Berücksichtigung der jeweiligen Bodennutzung in der Regel von einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast auszugehen ist, und Maßnahmen erforderlich sind.

Weiterhin sind sogenannte Wirkungspfade zu berücksichtigen, die ein Schadstoff zu seiner Ausbreitung nutzen kann:

  • Boden – Mensch,
  • Boden – Nutzpflanze,
  • Boden – Grundwasser.

Der Wirkungspfad Boden - Mensch berücksichtigt den direkten Kontakt des Menschen mit dem Boden durch orale (über den Mund), dermale (über die Haut) oder inhalative (einatmen) Aufnahme des Bodens. Je nach vorhandener Nutzung (Kinderspielflächen, Wohngebiete, Park-/Freizeitanlagen, Industrie- /Gewerbegrundstücke) werden unterschiedliche Prüfwerte herangezogen.

Der Pfad Boden - Pflanze betrachtet die Aufnahme und Anreicherung von Schadstoffen in Nahrungs- und Futterpflanzen sowie deren Aufnahme durch Mensch oder Tier.

Für den Pfad Boden - Grundwasser wird die Mobilisierung im Boden gebundener oder in den Boden eingetragener Stoffe betrachtet, die mit dem Sickerwasser in das Grundwasser gelangen. Das Ausmaß dieser Belastung hängt im Wesentlichen von der Menge des Schadstoffs, seiner Löslichkeit, seines Bindungsvermögens an Bodenpartikel sowie der Durchlässigkeit des Untergrundes ab.

Wird im Rahmen der orientierenden Untersuchung eine Überschreitung von Prüfwerten festgestellt, erfolgt im nächsten Schritt die Durchführung einer Detailuntersuchung. Diese Untersuchung erfolgt für alle Wirkungspfade, um eine Gefährdung abschließend beurteilen zu können (= Gefährdungsabschätzung).

 

Liegt eine Gefahr vor, müssen Maßnahmen ergriffen werden, die für die in Rede stehende Altlast zur Gefahrenabwehr geeignet und ebenso rechtlich zulässig sind. Die anschließende Sanierungsuntersuchung (Phase 3) dient als Grundlage für die Entscheidung, welche Sanierungs- bzw. Sicherungsmöglichkeiten im konkreten Einzelfall zur Anwendung kommen können.

Eine Sanierung/Sicherung umfasst neben Planung, Ausschreibung und Vergabe auch die Durchführung und Kontrolle von Maßnahmen zur Beseitigung von schädlichen Bodenveränderungen.

Nach einer vollständigen Beseitigung der Schadstoffe im Boden oder im Grundwasser besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Sollten jedoch belastete Bereiche im Boden verbleiben, von denen für die aktuelle Nutzung der Fläche keine Gefahr ausgeht, ist in der Regel eine Überwachung (= Monitoring) notwendig.