Naturschutzgebiete

NSG Leyhörn (Bild: E. Giese)

Die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist das stärkste Mittel des Naturschutzes zur Überlebenssicherung gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und zum Schutz ihrer Lebensräume. Ein Gebiet kann aber auch aus heimatgeschichtlichen und naturkundlichen Gründen oder wegen seiner besonderen Schönheit unter Schutz gestellt werden.

In Naturschutzgebieten hat das Leben der Tier- und Pflanzenarten Vorrang. Diese Gebiete dürfen deshalb außerhalb der dafür zugelassenen Wege nicht betreten werden. Zudem gilt in Naturschutzgebieten ein absolutes Veränderungsverbot.

Die Ausweisung von Flächen als Naturschutzgebiet erfolgt durch eine Schutzgebietsverordnung. Zuständig hierfür sind die Landkreise als untere Naturschutzbehörden. In diesen Verordnungen sind die das Schutzgebiet betreffenden Vorschriften (Ver- und Gebote) und auch die Abgrenzung des Gebietes (Kenntlichmachung von Schutzgebieten) festgelegt. Diese Vorschriften sind für jedermann verbindlich und können bei der unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden.

Im Landkreis gibt es gegenwärtig 13 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von 3.555 ha.