Landschaftschutzgebiete

LSG Grosses Meer (Bild: E.Giese)

Vielfältige und schöne Landschaften, die auch für die Erholung des Menschen eine Bedeutung haben, können als Landschaftsschutzgebiete unter gesetzlichen Schutz gestellt werden. Dieser Schutz ist nicht so streng wie der von Naturschutzgebieten. Ziel des Landschaftsschutzes ist es, den Charakter, die Eigenart und die Schönheit der Landschaft zu erhalten. Veränderungen dürfen in den Landschaftsschutzgebieten nur mit besonderer Genehmigung durchgeführt werden.

Für bestehende Nutzungen (z.B. Land- oder Forstwirtschaft) gelten in den Landschaftsschutzgebieten keine Einschränkungen. Die Schutzgebiete werden von der Naturschutzbehörde durch Schutzgebietsverordnungen bestimmt. Die Vorschriften dieser Verordnungen gelten für jedermann und können bei der Naturschutzbehörde eingesehen werden.

Im Landkreis Aurich gibt es gegenwärtig 26 Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von ca. 9.832 ha.