Statik

Prüfung bautechnischer Nachweise durch den Landkreis Aurich oder externen Prüfingenieuren im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens. Maßgebend für Gebäude oder bauliche Anlagen die nicht der Prüfeinschränkung des § 75a NBauO unterliegen.

Zu prüfende Unterlagen:

  • Standsicherheitsnachweise
  • Nachweis der Feuerwiderstandsdauer einzelner Bauteile

Bauliche Anlagen (z.B.)

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Schulen
  • Alten- und Pflegeheime
  • Hotels; Pensionen; Wohngebäude
  • Verkaufsstätten; Versammlungsstätten
  • Fabrik-; Werkstatt-; Lagergebäude
  • landwirtschaftl. Betriebegebäude
  • Mittel- und Großgaragen

Ziele

  • Aufdeckung evtl. vorhandener Fehler in den bautechn. Unterlagen
  • Vorbeugung der Gefahr von Bauschäden an tragenden Bauteilen
  • Sicherung der Qualität der Bauausführung
  • Erhöhung der Lebensdauer des Bauwerks
  • Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse

Gebühren

Die Prüfgebühren richten sich nach der Baugebührenordnung (BauGO) und stehen in Abhängigkeit zur Rohbausumme des Bauwerkes und Schwierigkeitsgrad des Tragwerkes (Einteilung in Bauwerksklassen)

Benötigte Unterlagen

(Abhängig von den Anforderungen a. d. Bauvorhaben)

  • Standsicherheitsnachweise (Hauptsstatik) mit Ausführungszeichnungen
  • Zusatznachweise für z.B. Baubehelfe, Baugrubenverbau, Sonderkonstruktionen, etc.
  • Umbemessungen zu Fertigteil- bzw. Halbfertigteilausführungen
    (z.B. Filigrandecken)
  • Baugrundgutachten
  • Nachweis zur Feuerwiderstandsdauer einzelner Bauteile nach DIN 4102

(alle Unterlagen 2-fach)

Rechtsgrundlagen

  • Niedersächsische BauOrdnung (NBauO)
  • Bauaufsichtlich eingeführte DIN-Normen und Richtlinien