Bauleitplanung und Immissionsschutz

Bauleitplanung

Aufgabe der Gemeinden ist es, u.a. Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang bringen, gewährleisten. Hier steht durch die Bauleitplanung neben der Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen, hier ist besonders die Förderung des Fremdenverkehrs zu sehen, die Erhaltung des Landschaftsbildes im Vordergrund.

Für die Gemeinden werden sogenannte "Baulandkataster" aufgestellt. Hierbei werden, um der weiteren Flächenbebauung in der freien Landschaft entgegenzuwirken, die bebauten Ortslagen auf mögliche Verdichtungen hin untersucht.

Neben den planerischen und genehmigungspflichtigen Aufgaben hat die Abteilung für Bauleitplanung und Immisionsschutz für den Landkreis Aurich als Träger öffentlicher Belange Stellungnahmen zu Bauleitplänen bei den intern betroffenen Ämtern zusammenzutragen und als zusammenfassende Stellungnahme den Gemeinden bzw. den Städten zu übermitteln. Hierdurch werden die Interessen und Belange des Landkreises bei den Bauleitplanungen der Gemeinden gewahrt.

Die Abteilung für Bauleitplanung und Immisionsschutz des Landkreises Aurich wirkt in Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren mit, berät die Städte und Gemeinden bei der in Eigenregie geführten Bauleitplanungen und führt in planungsrechtlicher Hinsicht Beratung hilfesuchender Bürger, Architektur- und Ingenieurbüros durch.