Was tun, wenn es ernst wird?
Wenn es ernst wird, dann müssen sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen können, dass die öffentliche Versorgung gewährleistet ist und bestimmte Prozesse reibungslos ablaufen. Dies gilt ganz besonders für den Katastrophenfall. Aus diesem Grund wurde in Deutschland ein Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfe-System etabliert, dessen Zuständigkeiten bis in die Städte und Gemeinden reichen.
Um die jeweiligen Pflichten im Rahmen der Gefahrenabwehr zu veranschaulichen, hatte der Landkreis Aurich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aller Gemeinden im Kreisgebiet zu einer Tagung ins Kreishaus eingeladen. Dort erläuterte Jürgen Kettler, der als freier Dozent und als Gastdozent an der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung in Bad Neuenahr-Ahrweiler tätig ist und auch den Krisenstab der Auricher Kreisverwaltung schult, die Strukturen und Verantwortlichkeiten im Katastrophenschutz von der europäischen Ebene bis hin zu den Landkreisen und Gemeinden, wobei er die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit besonders hervorhob. Auch Landrat Olaf Meinen stellte die entscheidende Bedeutung einer gut funktionierenden und eng abgestimmten Zusammenarbeit im Krisenfall heraus.