Tierschonendes Osterfeuer: Landkreis bittet um Rücksicht
Mit Ablauf des Februars endete die gesetzlich erlaubte Schnittzeit für Hecken, Sträucher und Bäume (nach §39 Bundesnaturschutzgesetz). Seit März kehrt wieder Ruhe in der Natur ein: Die Vegetation beginnt neu auszutreiben, und viele Vogelarten suchen bereits nach geeigneten Nistplätzen oder haben mit der Brut begonnen.
Der Landkreis Aurich bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger um besondere Rücksichtnahme auf die Tierwelt. Pflegeschnitte dürfen nur noch durchgeführt werden, wenn sie unbedingt notwendig sind – etwa zur Verkehrssicherung – und nur, wenn keine Nester oder andere Hinweise auf Brutgeschehen vorhanden sind. Eine vorherige Kontrolle der Gehölze ist unerlässlich.
Auch im Hinblick auf die bevorstehenden Osterfeuer, die in vielen Gemeinden fest zur Tradition gehören, gibt es wichtige Hinweise: Das oft schon im Januar oder Februar aufgeschichtete Schnittgut dient Kleintieren wie Igeln, Amphibien, Insekten und Vögeln als Unterschlupf. Diese Tiere suchen Schutz in den vermeintlich sicheren Haufen – und geraten damit in Lebensgefahr, wenn das Material unbeachtet verbrannt wird.
Der Landkreis bittet daher:
- Schichten Sie den Holz- und Strauchhaufen unmittelbar vor dem Abbrennen einmal vorsichtig um.
- Achten Sie dabei auf Tiere, insbesondere auf bereits angelegte Nester.
- Entdecken Sie einen bebrüteten Nistplatz, darf der Haufen nicht mehr verbrannt werden. Das Umsetzen würde zur Brutaufgabe führen und wäre ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (§§ 39, 44 BNatSchG).
- Lagern Sie das Brennmaterial idealerweise bis kurz vor Ostern an einem anderen Ort und schichten Sie es locker – je dichter der Haufen, desto attraktiver ist er für Tiere.
- Achten Sie beim Abbrennen auf ausreichenden Abstand zu Gehölzen – mindestens 25 bis 50 Meter, je nach Größe des Feuers und örtlicher Vorgaben.