Minderjährige kommen zu leicht an Schnaps und Tabak
Minderjährige kommen im Landkreis Aurich immer noch zu leicht an Alkohol und Tabak. Das haben neuerliche Kontrollkäufe gezeigt, die jetzt gemeinsam vom Amt für Jugend und Soziales des Landkreises Aurich mit der Polizei in der Gemeinde Großefehn und in der Stadt Aurich durchgeführt wurden.
Hierbei wurden einer 17jährigen Auszubildenden des Landkreises Aurich, die als Testkäuferin unterwegs war, an elf von insgesamt 18 Verkaufsstellen Weinbrand, Wodka, Zigaretten und E-Zigaretten ausgehändigt. Die Quote für die Stadt Aurich lag im Vergleich zu 2023 etwas niedriger, hier gab es Alkohol und Tabak an vier von neun Verkaufsstellen.
Es wurden Lebensmittelläden, Fachgeschäfte für Tabakwaren und Tankstellen überprüft. Kreisjugendpfleger Werner Voß zeigte sich erschrocken angesichts der hohen Zahl von sieben Verkäufen in neun überprüften Geschäften in der Gemeinde Großefehn:
„Während die wiederholten Kontrollen in der Stadt Aurich langsam Wirkung zeigen, müssen wir in anderen Gemeinden und Städten des Landkreises die Jugendschutzkontrollen intensivieren“, stellte Voß abschließend fest.
Vor Ort wurden das Verkaufspersonal und die jeweiligen Betreibenden über die Abgabe von Alkohol und Tabak, insbesondere aber über das Jugendschutzgesetz aufgeklärt und es gab Tipps zur Vermeidung der Herausgabe an Minderjährige. In den meisten Fällen zeigte sich, dass das Verkaufspersonal keine Altersüberprüfung durchführte.
Die Kontrollen haben zwar vor allem einen präventiven Charakter, dennoch müssen die Herausgeber nun mit empfindlichen Bußgeldern zwischen 150€ und 500€ rechnen. Bei Wiederholungstätern könnte die Geldbuße auch deutlich höher ausfallen. Sieben Verkaufende verhielten sich allerdings vorbildlich und erhielten ein großes Lob für ihren Beitrag zum Jugendschutz.
Ein weiteres Thema bereitet dem Kreisjugendschützer derzeit ebenfalls viel Arbeit und Sorge, da im Kreisgebiet vermehrt Getränke- und Snackautomaten aufgebaut werden – vor allem in der Nähe von Schulen, Jugendzentren, sozialen Einrichtungen oder Fahrschulen. Die Anzahl der Automaten nehme stetig zu, so Voß. Neben nicht alkoholischen Getränken, Süßigkeiten oder Snacks werden hier zunehmend auch alkohlische Getränke wie Bier, Sekt oder Weinbrand angeboten.
Die Gesetzeslage ist eindeutig und untersagt das Anbieten von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bzw. in nicht gewerblichen genutzten Räumen durch solche Automaten. Im Sinne des Jugendschutzgesetzes reicht somit eine technische Altersverifizierungskontrolle mittels Personalausweis oder Führerschein allein nicht aus.
Auch hier werden durch den Landkreis Aurich stichprobenartig und anlassbezogen Kontrollen durchgeführt. Wer dennoch Alkohol in Automaten in der Öffentlichkeit anbietet, muss mit einer Versiegelung des betreffenden Automaten und einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.