Maskenpflicht in hoch frequentierten Bereichen

Maskenpflicht in hoch frequentierten Bereichen

Auf Anregung der Gemeinde Krummhörn erlässt der Landkreis Aurich heute eine Allgemeinverfügung über eine Maskenpflicht im Ortskern von Greetsiel. Eine weitere heute erlassene Allgemeinverfügung betrifft Teile der Norder Innenstadt. In folgenden Bereichen, in denen mit einer hohen Personenanzahl zu rechnen ist, muss zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr grundsätzlich eine Bedeckung des Mund- und Nasenbereiches getragen werden:

Greetsiel: Am Bollwerk, Am Alten Deich, Am Neuen Deich, Am Leeger, Am Markt, Am Zingel, Diekstreek, Herrenhof 1, Herrenhof 2, Hobbingsweg, Hohe Straße, Kalvarienweg, Kattrepel, Liek Gang, Marktplatz, Mühlenstraße, Pastorenpad, Sandpadd, Schatthauserweg, Schulweg, Sielstraße, Tüschendör und Zur Hauener Hooge und die Deichkronenwege.

Stadt Norden: Neuer Weg und Osterstraße von Hausnummer 1 bis 16 und von 147 bis 160 (gesamte Fußgängerzone) bis einschließlich zum Vorplatz des Norder-Tors (Bahnhofstraße 1a).

Beide Allgemeinverfügungen gelten bis einschließlich zum 17. November 2020.

Die am Mittwoch erlassene Allgemeinverfügung bezüglich der Inzidenz von 35  wird heute mit einer festgelegten Gültigkeit von insgesamt neun Tagen erneut erlassen und gilt damit bis einschließlich Montag, 26. Oktober. Damit sollen Unsicherheiten bzw. vermehrtes Erlassen und Wiederaufheben verhindert werden, wenn sich die Inzidenz um den ausschlaggebenden Wert von 35 bewegt und diesen in kurzen Abständen unter- und überschreitet. Sollte sich allerdings eine eindeutige Tendenz in eine Richtung abzeichnen, wird der Landkreis selbstverständlich entsprechend darauf reagieren.

Alle Allgemeinverfügungen finden Sie hier auf unserer Homepage unter: https://www.landkreis-aurich.de/soziales-gesundheit/gesundheit/aktuelle-informationen-zum-thema-corona.html