Landkreis vernichtet Waffen und 250 Kilogramm Munition

Landkreis vernichtet Waffen und 250 Kilogramm Munition

Unter anderem wurden 335 Schusswaffen abgegeben

Der Landkreis Aurich hat die Zahlen zu den im Jahr 2024 vernichteten Waffen und Munitionsbeständen veröffentlicht. Insgesamt wurden 335 Schusswaffen, 116 Hieb- und Stoßwaffen sowie rund 250 Kilogramm Munition und pyrotechnische Gegenstände unschädlich gemacht. Die Schusswaffen teilen sich in 182 Langwaffen wie Büchsen, Flinten und Luftgewehre sowie 153 Kurzwaffen, darunter Pistolen, Revolver und Schreckschusswaffen, auf. Zu den Hieb- und Stoßwaffen gehören Messer, Schlagringe und Schlagstöcke. „Die Zahlen zeigen, wie wichtig ein sorgfältiger Umgang mit Waffen ist, sowohl bei der sicheren Lagerung als auch bei der rechtzeitigen Abgabe“, betont Marcel Schäfer, Amtsleiter Bürgerdienste, Ordnung und Sicherheit des Landkreises Aurich.

„Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, Waffenfunde oder geerbte Waffen unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden. Nur so können Gefahren ausgeschlossen werden“, sagt Schäfer weiter.

Die zur Vernichtung gegebenen Waffen stammen aus unterschiedlichen Quellen. Viele wurden von ihren bisherigen Besitzern abgegeben, etwa, weil diese altersbedingt den Schießsport oder die Jagd aufgaben. In einigen Fällen handelt es sich um Erbstücke, die von den Hinterbliebenen nicht übernommen werden konnten oder durften. Ebenso werden Waffen regelmäßig bei Haushaltsauflösungen entdeckt oder von der Polizei im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren sichergestellt. Nach der Abgabe werden die Waffen zunächst sicher beim Landkreis eingelagert. Nach Ablauf gesetzlich vorgegebener Fristen werden diese schließlich vernichtet. Die Kosten für die Vernichtung trägt das Land Niedersachsen.

„Wir stellen immer wieder fest, dass viele Menschen unsicher sind, wie sie mit Erbwaffen oder Funden umgehen sollen“, so Schäfer weiter. „Die Waffenbehörde des Landkreises steht hier beratend zur Seite, um Missverständnisse und mögliche Verstöße zu vermeiden.“

Wer eine erlaubnispflichtige Waffe erbt oder findet, ist verpflichtet, dies sofort der zuständigen Waffenbehörde zu melden. Erben können die Waffe nur übernehmen, wenn sie über eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis verfügen. Alternativ können Waffen mit einem Blockiersystem gesichert oder an berechtigte Personen übergeben werden. Wer keine dieser Optionen wählt, kann die Waffe bei der Behörde abgeben, wo sie dann sicher verwahrt und letztlich vernichtet wird. Die Meldung muss unmittelbar nach dem Todesfall oder Fund erfolgen – eine verspätete Anzeige nach Klärung von Erbschaftsverhältnissen ist nicht zulässig.

Beim Auffinden einer Schusswaffe ist besondere Vorsicht geboten. Es sollte immer davon ausgegangen werden, dass die Waffe geladen und schussbereit ist.

„Wer keine Erfahrung im Umgang mit Waffen hat, sollte die Waffe keinesfalls berühren oder versuchen, den Ladezustand zu prüfen“, erklärt Schäfer.

Stattdessen sollte der Fundort abgesichert werden, insbesondere, wenn sich Kinder in der Nähe befinden. In jedem Fall ist die Polizei oder die zuständige Waffenbehörde sofort zu verständigen, damit die Waffe fachgerecht gesichert und abgeholt werden kann. Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit ohne Erlaubnis ist strikt verboten. Ebenso stellt die Weitergabe von Waffen oder Munition an Unbefugte eine strafbare Handlung dar.

Für Rückfragen oder weitere Informationen können sich Bürgerinnen und Bürger direkt an die Waffenbehörde des Landkreises Aurich wenden.