Landkreis Aurich erteilt Ausnahmegenehmigung zur Wolfsentnahme
Der Landkreises Aurich erteilt eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes im Schnellabschussverfahren. Die Ausnahmegenehmigung wird bis zum 21.07.2024 befristet. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis ist vom Landkreis Aurich definiert.
Am 16.06.2024, 20.06.2024 sowie am 30.06.2024 ereigneten sich an einem Deichabschnitt im Landkreis Aurich mehrere Rissereignisse von Schafen und Lämmern, die vom zuständigen Rissgutachter begutachtet, dokumentiert und mit der amtlichen Feststellung „Wolf“ als Schadensverursacher festgestellt wurden. Das wiederkehrende Rissverhalten lässt weitere ernste Schäden erwarten. Aufgrund der Betroffenheit von Schafen am Deich besteht neben ernsten wirtschaftlichen Schäden für die Tierhalter die Gefahr, dass die Deichsicherheit beeinträchtigt wird. Die Anwesenheit von Schafen auf dem Deichbauwerk ist ein bedeutsamer Bestandteil zur Erhaltung wehrfähiger Deiche. In einer am 1. Dezember 2023 erfolgten Umweltministerkonferenz wurde der Beschluss zur möglichen Durchführung von Schnellabschüssen von Wölfen gefasst. Danach ist in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bereits nach erstmaligem Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren durch einen Wolf die Erteilung einer Abschussgenehmigung möglich, die zeitlich für einen Zeitraum von 21 Tagen nach dem Rissereignis gelten und die Entnahme im Umkreis von bis zu 1.000 Metern um die betroffene Weide im betroffenen Gebiet zulassen soll. Eine genetische Individualisierung des schadensstiftenden Wolfs vor der Abschussgenehmigung ist hierbei nicht erforderlich.
Der Landkreis Aurich hat sich darauf basierend nach ausführlicher rechtlicher Prüfung und intensiver Abwägung zwischen Artenschutz und berechtigten Interessen der Deichsicherheit und der betroffenen Tierhalter*innen für das Erteilen einer solchen Ausnahmegenehmigung entschieden.
Die Ausnahmegenehmigung ist ab sofort zur Information der Öffentlichkeit abrufbar. Der Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung wurde angeordnet, so dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Gegen die am 04.07.2024 erteilte Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes ist am 05.07.2024 Widerspruch erhoben worden. Gleichzeitig ist beim Verwaltungsgericht Oldenburg ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt worden. Nach Rücksprache mit dem Berichterstatter der zuständigen Kammer hat der Landkreis Aurich zugesichert, bis zur gerichtlichen Entscheidung über den Eilantrag keine Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.