Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung eines Planfeststellungsantrages
Die Trägergesellschaft Kliniken Aurich-Emden-Norden mbH und der Landkreis Aurich, Amt für Kreisstraßen – Abteilung Planung und Bau haben beim Landkreis Aurich, Untere Wasserbehörde, als für das Verfahren und für die Zulassungsentscheidung zuständige Behörde, die Planfeststellung für Ausbaumaßnahmen von Gewässern auf verschiedenen Flurstücken der Flur 5 in der Gemarkung Uthwerdum, der Flure 1 und 2 der Gemarkung Theene, sowie der Flur 6 in der Gemarkung Victorbur, Gemeinde Südbrookmerland beantragt. Das Planfeststellungsverfahren richtet sich nach den §§ 67 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit §§ 107 ff. Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 64) in der jeweils geltenden Fassung. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
Die beantragten Ausbaumaßnahmen umfassen die Neuanlage, die Veränderung (Umgestaltung) und die Beseitigung von Gewässern als bauvorbereitende Gewässerverlegung zum Neubau des Zentralklinikums Georgsheil (ZKG) und einer Kreisstraße (K115n).
Art und Umfang der Maßnahme sind aus den Antragsunterlagen ersichtlich. Ein UVP-Bericht liegt vor und ist Gegenstand der Auslegung. Die Lage des Vorhabens kann der nachstehenden Übersichtskarte entnommen werden.
Der Antrag und die Auslegung des Plans werden hiermit bekannt gemacht (§ 109 Abs. 1 NWG in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Neufassung vom 23.01.2003 (Bundesgesetzblatt I S. 102 in der z. Zt. gültigen Fassung). Mit der Auslegung des Planes (Zeichnungen, Erläuterungen und Beschreibung der Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes) erfolgt auch die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 und § 19 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94 in der z. Zt. gültigen Fassung).
Die Unterlagen können Sie hier einsehen: VERFAHRENSUNTERLAGEN
Die Verfahrensunterlagen umfassen folgende Teile:
- Anträge, bestehend aus Bauanträgen zu Aufschüttungen und Abgrabungen > 300 m² Bereich ZKG / K 115n inkl. einfacher Lageplan sowie wasserrechtliche Anträge (Listenform) für Gewässerverlegungen sowie neue / entfallende Durchlässe, jeweils im Bereich ZKG / K 115n, einem Einleitungsantrag zur bauzeitlichen Entnahme und Einleitung von Grundwasser und einem Einleitungsantrag zur dauerhaften Einleitung der Straßenentwässerung (Brücke K 115n) in Gewässer III. Ordnung; Übersichtslageplan zur Gesamtdarstellung des Vorhabens; Erläuterungsbericht zur Leitungskreuzung im Bereich Bahnstrecke / Bundesstraße (Südableitung).
- Erläuterungsbericht mit Beschreibung des Vorhabens und des Vorhabenbereichs; Wassertechnische Untersuchung zur Straßenentwässerung der K 115n (Quantitative und qualitative Ermittlung und Bewertung Straßenabfluss); Hydraulischer Nachweis - Durchlass DN800 Bahnstrecke/Bundesstraße; Wasserwirtschaftliche Untersuchungen (HYDROTEC 2023) zum Hochwasserabfluss der Gewässer (HQ100), zur Berücksichtigung von lokalen Starkregenereignissen und zur Gesamtbetrachtung des Entwässerungskonzeptes; Allgemein verständliche, nichttechnische Zusammenfassung des UVP-Berichts.
- Planteil, bestehend aus Entwässerungsplänen (Maßstab 1:500) sowie Schnitten, Querprofilen, Höhenplänen zu den geplanten Maßnahmen im Bereich ZKG und K 115n, inkl. Lageplan zur bauzeitlichen Wasserhaltung; Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) bestehend aus Erläuterungsbericht, Eingriffsbilanzierung, Maßnahmenplan / -blätter.
- UVP-Bericht: Bericht mit Kartenteil zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen (UVP-Bericht) mit Beschreibung des Vorhabens und seiner Wirkfaktoren, der Umwelt im Einwirkungsbereich des Vorhabens und der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen des Vorhabens; Einschätzung zur Artenschutzprüfung zu den planungsrelevanten Arten insbesondere aus den Bereichen Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Fische, Libellen; inkl. Habitatschutzrechtliche Bewertung des Vorhabens für das EU-Vogelschutzgebiet 2509-401 „Ostfriesische Meere“.
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu den Auswirkungen auf die Oberflächengewässer und das Grundwasser (BIOCONSULT 2023) inkl. gutachterliche Stellungnahme zu den Auswirkungen geplanter (Bau-)Maßnahmen beim Neubau des Zentralklinikums Georgsheil auf das angrenzende Grundwasser - Auswirkungen einer Umlegung des Uthwerdumer Vorfluters auf das angrenzende Grundwasser (MATHEJACONSULT 2023).
Des Weiteren liegen folgende, das Vorhaben betreffende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 UVPG aus:
Zu den Themen Boden und Grundwasser:
- Schnack Geotechnik 2021: Neubau Zentralklinikum Georgsheil (ZKG). Geotechnischer Entwurfsbericht (1. Bericht). Stand 31.03.2021
- Schnack Geotechnik 2021: Neubau Zentralklinikum Georgsheil (ZKG). Geotechnischer Entwurfsbericht (2. Bericht). Stand 20.04.2021
- Schnack Geotechnik 2022: Neubau Zentralklinikum Georgsheil (ZKG). Geotechnischer Entwurfsbericht (4. Bericht). Stand 19.09.2022
- Schnack Geotechnik 2022: Neubau Zentralklinikum Georgsheil (ZKG). Geotechnischer Entwurfsbericht (5. Bericht). Stand 21.12.2022
- Schnack Geotechnik 2022: Neubau Zentralklinikum Georgsheil (ZKG). Ergänzende Untersuchung des Grundwassers auf Betonaggressivität. Stand 11.11.2022
- Schnack Geotechnik 2021: Verkehrsanbindung für das Zentralklinikum Georgsheil (ZKG). Geotechnischer Entwurfsbericht (1. Bericht). Stand 07.06.2021
- Schnack Geotechnik 2022: Verkehrsanbindung für das Zentralklinikum Georgsheil (ZKG). Geotechnischer Entwurfsbericht (2. Bericht). Stand 21.06.2022
- Schnack Geotechnik 2022: Verkehrsanbindung für das Zentralklinikum Georgsheil (ZKG). Geotechnischer Entwurfsbericht (5. Bericht). Stand 05.12.2022
- GEO-data 2022: Neubau Zentralklinikum Georgsheil (ZKG) und Kreisstraße K115n, Ergebnisse der Bodenkartierung / Schutzwürdige Böden. Stand 05.12.2022
- Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband (OOWV) 2022: Zentralklinikum Georgsheil (ZKG) Einleitung geklärter Klinik-Abwässer der geplanten Kläranlage des ZKG in den Abelitz-Moordorf Kanal - Grundwassergefährdungsfachbeitrag für den Gewässerabschnitt im WSG Marienhafe. Stand: 11.11.2022.
Zum Vorkommen von Tieren (Fauna):
- Flore, B.-O. 2016: Brutvögel im ZKO-Projektgebiet Georgsheil/Uthwerdum (Kreis Aurich) im Jahr 2016. Stand: 28.09.2016
- Flore, B.-O. 2017: Brutvögel im ZKO-Projektgebiet Georgsheil/Uthwerdum (Kreis Aurich) im Jahr 2017. Stand: 09.09.2017
- Flore, B.-O. 2020: Brutvögel im ZKO-Projektgebiet Georgsheil/Uthwerdum (Kreis Aurich) im Jahr 2020. Stand: 18.08.2020
- Flore, B.-O. 2017: Gastvögel im Projektgebiet Zentralklinikum Georgsheil (Kreis Aurich) im Jahr 2016. Stand: 03.05.2017
- Wiese-Liebert 2023: Bericht zum Kiebitz-Monitoring im Frühjahr 2022 im Bereich des Plangebietes für das Zentralklinikum Georgsheil bei Uthwerdum, Gemeinde Südbrookmerland. Stand: 23.02.2023
- BIOS 2020: Zentralklinikum Georgsheil. Faunistischer Fachbeitrag – Amphibien. Stand: 17.11.2020
- BIOS 2020: Zentralklinikum Georgsheil. Faunistischer Fachbeitrag – Libellen. Stand: 17.11.2020
- Echolot 2017: ZKO - Zentralklinikum Ostfriesland. Fledermauskundliche Untersuchungen im Rahmen des Raumordnungsverfahrens. Stand: 05.02.2017
Die Verfahrensunterlagen, der UVP-Bericht, sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit
vom 16.03.2023 bis einschließlich 17.04.2023
im Rathaus der Gemeinde Südbrookmerland, Westvictorburer Straße 2, 26624 Südbrookmerland, während der Dienststunden montags bis freitags in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags zusätzlich in der Zeit von 14.00 bis 17.30 Uhr zur Einsicht aus.
Können die aufgeführten Zeiten zur Einsichtnahme nicht wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit, fernmündlich einen Termin mit der Gemeinde Südbrookmerland über die Einsicht während der Auslegungsfrist zu vereinbaren (Tel. 04942/209-0 bzw. 209-308).
Gemäß § 19 Abs. 2 UVPG liegen die Verfahrensunterlagen, der UVP-Bericht, sowie die das Vorhaben betreffenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen ebenfalls beim Landkreis Aurich, Untere Wasserbehörde, Gewerbestraße 61, 26624 Südbrookmerland, während der Dienststunden montags bis freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie montags bis donnerstags in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr zur Einsicht aus.
Können die aufgeführten Zeiten zur Einsichtnahme nicht wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit, fernmündlich einen Termin mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Aurich über die Einsicht während der Auslegungsfrist zu vereinbaren (Tel. 04941/16-6630 bzw. 16-6680).
Diese öffentliche Bekanntmachung sowie die Verfahrensunterlagen sind bis zum Abschluss des Verfahrens auch im Internet über das Landesportal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de sowie über den Landkreis Aurich unter https://owncloud.landkreis-aurich.de/index.php/s/ETGQs8fG4VYQfgZ einsehbar.
Es wird darauf hingewiesen,
a) dass Äußerungen und Einwendungen der betroffenen Öffentlichkeit gegen den Plan innerhalb der Äußerungs- bzw. Einwendungsfrist (das ist der oben bezeichnete Auslegungszeitraum zuzüglich einer weiteren Frist von einem Monat, also bis zum 17.05.2023) schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Südbrookmerland oder dem Landkreis Aurich vorzubringen sind (§ 73 VwVfG sowie § 21 UVPG) und Äußerungen bzw. Einwendungen in elektronischer Form nur unter den Voraussetzungen des § 3 a Abs. 2 Satz 2 VwVfG erhoben werden können, welche in diesem Fall an das Postfach wasserwirtschaft@landkreis-aurich.de zu richten sind,
b) dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG bei den in der Bekanntmachung bezeichneten Stellen innerhalb der o. g. Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist vorzubringen sind,
c) dass im Falle einer Stellungnahme personenbezogene Daten für den Zweck des Verfahrens einschließlich der Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Belange und der Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens gespeichert und weiterverarbeitet werden und dass weitere Informationen zum Datenschutz in der Datenschutzerklärung zu finden sind, die ebenfalls Bestandteil der ausgelegten Unterlagen ist,
d) dass die verfahrensführende Behörde den Vorhabenträgern und den von diesen Beauftragten die im Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen zur Verfügung stellen kann, um eine Erwiderung zu ermöglichen; die Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung und § 5 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes bleiben unberührt,
e) dass mit Ablauf der Äußerungs- bzw. Einwendungsfrist alle Äußerungen und Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 VwVfG sowie § 21 Abs. 4 UVPG),
f) dass nach Ablauf der Äußerungs- bzw. Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen, Äußerungen und Einwendungen in einem Erörterungstermin erörtert werden (§ 73 Abs. 6 VwVfG),
g) dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann (§ 73 Abs. 5 Nr. 3 VwVfG),
h) dass
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 5 Nr. 4 a) und b) VwVfG),
i) dass bei Einwendungen von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte (gleichförmige Eingaben) derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner gilt, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht als Bevollmächtigter bestellt ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift vorgesehenen Seite enthalten oder dem Erfordernis nach dem vorhergehenden Absatz nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Für den Fall, dass von dieser Bestimmung Gebrauch gemacht wird, erfolgt rechtzeitig vor dem Erörterungstermin eine ortsübliche Bekanntmachung. Ferner können gleichförmige Eingaben insoweit unberücksichtigt bleiben, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 72 in Verbindung mit § 17 VwVfG).
j) dass Kosten, die z. B. durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehen, nicht erstattet werden können,
Südbrookmerland, den 09.03.2023
Landkreis Aurich
Der Landrat
gez. Meinen