Öffentliche Bekanntmachung Wegfall des Erörterungstermins zu einem Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Die Windpark Georgshof GmbH & Co. KG, Joachimsfeld 1, 26553 Dornum, beabsichtigt auf dem Grundstück in der Gemarkung Dornum, Flur 5, Flurstück 76 die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Enercon E-138 EP3 E3 mit einer Nabenhöhe von 111 m, einer Gesamthöhe von 179 m und einer Kapazität von 4.260 kW.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 der 9. BImSchV findet ein Erörterungstermin nicht statt, wenn der Vorhabenträger die Durchführung eines Erörterungstermins nicht beantragt und die Genehmigungsbehörde nicht im Einzelfall die Durchführung für geboten hält. Bei dem Repowering von Windenergieanlagen soll nach § 16b Absatz 5 BImSchG i. V. m. § 16 Absatz 1 Satz 3 der 9. BImSchV auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt.
Gegen das vorgenannte Vorhaben wurde eine Einwendung erhoben. Der Vorhabenträger hat die Durchführung eines Erörterungstermins nicht beantragt und die Durchführung wird nicht für geboten gehalten. Eine atypische Fallkonstellation, nach der abweichend von der Soll-Vorschrift die Durchführung eines Erörterungstermins für geboten gehalten wird, liegt nicht vor.
Daher entfällt der geplante Erörterungstermin am Donnerstag, den 14.11.2024, 09:00 Uhr im Sitzungssaal 1.105 des Kreishauses, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich.
Aurich, den 08.11.2024
Landkreis Aurich
Der Landrat