Kartierungsmaßnahmen von Biotopen nach § 30 BNatSchG und Wallhecken nach § 22 Abs. 3 NNatSchG sowie ehemaliger Deichstrukturen
Der Landkreis Aurich plant, im gesamten Gebiet des Landkreises Aurich Kartierungsmaßnahmen von geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG und Wallhecken nach § 22 NNatSchG auf zumeist landwirtschaftlich genutzten Flächen durchzuführen.
Dafür betreten Bedienstete der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Aurich die erforderlichen Grundstücke ohne dabei Veränderungen, Bodenproben oder ähnliches vorzunehmen. Es finden lediglich Kartierungsmaßnahmen statt. Es werden lediglich öffentlich zugängliche Flächen, kein befriedetes Besitztum angrenzend an Wohngebäude und Betriebsräume betreten.
Des Weiteren werden entlang ehemaliger Deichstrukturen, den sogenannten Schlafdeichen, von Mai bis September 2024 über ein vom Land Niedersachsen gefördertes Projekt verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Ziel ist es herauszufinden, ob und welche Abschnitte sich mit entsprechenden Maßnahmen für die Einbindung in den Biotopverbund eignen.
Das Planungsbüro ARSU aus Oldenburg erfasst hierzu in der gesamten Kulisse die Biotoptypen. Weiterhin ist der Käferspezialist Axel Bellmann aus Bremen mit einem Gutachten beauftragt. Sieben Standorte innerhalb der Kulisse werden auf ein Vorkommen dieser Tiergruppe untersucht. Das Aufstellen von hierzu notwendigen Fallen ist mit den entsprechenden Eigentümern sowie ggf. Bewirtschaftern abgestimmt.
Die Kulisse für die Kartierungen anhand der Schlafdeiche können Sie dem Bürger-Gis des Landkreises Aurich entnehmen unter: www.landkreis-aurich.de > Externe Links > Bürer-GIS
Diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt gemäß § 39 Satz 5 NNatSchG die vorherige Ankündigung nach § 39 Satz 3 2. Halbsatz NNatSchG.
Aurich, 08.05.2024 Landkreis Aurich
Der Landrat