Bekanntmachung nach dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
Eine Eigentümergemeinschaft mehrerer Grundstücke am Deepsweg entlang des Addinggaster Tiefs (nördl. Arm) hat die Plangenehmigung für die Herstellung einer Böschungsfußsicherung in der Gemarkung Süderneuland I, Flur: 1, Flurstücke: 634-641 beantragt.
Der Landkreis Aurich hat eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gemäß § 5 des Nds. Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) durchgeführt.
Die Vorprüfung hat aus folgenden Gründen ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben nicht erforderlich ist:
Es treten nur geringfügige bzw. kleinräumige Auswirkungen auf Tiere/Pflanzen, Boden und Wasser auf.
Es sind keine Schutzgebiete oder geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen.
Insgesamt treten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf.
Diese Feststellung wird hiermit nach § 6 NUVPG bekannt gemacht. Die Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Aurich, den 24.09.2021
Landkreis Aurich – Der Landrat