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Öffentliche Bekanntmachung eines Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz WEA Hinte Projekt GmbH & Co. KG (Az.: 406/2024)

Die Firma WEA Hinte Projekt GmbH & Co. KG, Süderstraße 32 in 26802 Moormerland, beabsichtigt im Rahmen eines Repoweringprojekts auf den Grundstücken in der Gemarkung Westerhusen, Flur 1, Flurstücke 2, 3/1, 21, 22, 26, 53, 69 und 78/11 sowie auf den Grundstücken der Gemarkung Groß-Midlum, Flur 1, Flurstücke 21 und 29 die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit einer Nabenhöhe von 119,83 m, einem Rotordurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 199,83 m und einer Kapazität von jeweils 5.560 kW. Hierzu sollen acht vorhandene Windenergieanlagen zurückgebaut werden. Die Antragstellerin beabsichtigt, die Anlagen voraussichtlich ab Oktober 2025 in Betrieb zu nehmen.

Das Vorhaben bedarf der Genehmigung gem. § 16b Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), i. V. m. § 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen -4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12.10.2022 (BGBl. I S. 1799), sowie der lfd. Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist der Landkreis Aurich. Die Antragstellerin hat gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151), die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Das Entfallen der Vorprüfung nach § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 i.V.m. Ziffer 1.6.2 der Anlage 1 UVPG wird als zweckmäßig erachtet. Der Landkreis Aurich hat daher gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 7 Abs. 3 UVPG festgestellt, dass die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Für das Vorhaben wurde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) vorgelegt.

Das Vorhaben wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 ff. der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225), öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung mitsamt seinen beigefügten Unterlagen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit enthalten, einschließlich des UVP-Berichts, werden für die Dauer eines Monats zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus werden auch die der Genehmigungsbehörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden entscheidungserheblichen behördlichen Stellungnahmen, die Angaben über die Auswirkungen der Anlagen auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit oder Empfehlungen zur Begrenzung dieser Auswirkungen enthalten, ausgelegt. Die Auslegungsfrist beginnt mit dem 04.11.2024 und endet am 03.12.2024. Die Unterlagen können bei den folgenden Stellen innerhalb der Dienstzeiten eingesehen werden:

Landkreis Aurich

Kirchdorfer Straße 7-9
26603 Aurich
Zimmer-Nr. 111

Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen:
Tel.-Nr. 04941 16-6015, -6021

 

Gemeinde Krummhörn

Rathausstraße 2
26736 Krummhörn
Raum 3.04

Montag – Freitag in der Zeit von 08:30– 12:00 Uhr
Montag – Donnerstag in der Zeit von 14:00 – 16:00 Uhr

Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung wird empfohlen: 04923 916-120

 

Die zur Einsichtnahme ausliegenden Unterlagen können für die Dauer der Auslegung auch digital im UVP-Portal Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/trefferanzeige?docuuid=88a73a2f-5aac-47c6-8d9c-c97cc0b0fba3 oder über die Internet-Seite des Landkreises Aurich unter http://www.landkreis-aurich.de/ (Bekanntmachungen> Bekanntmachungen > Windenergie) eingesehen werden.

Der Behörde liegen als Bestandteil der Antragsunterlagen u. a. folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen vor:

  • Kurzbeschreibung nach § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4e der 9. BImSchV – WEA Hinte Projekt GmbH & Co. KG vom 22.10.2024

  • Schalltechnisches Gutachten für ein geplantes WEA-Repowering am Standort Hinte, Bericht-Nr. 4772-24-L3 – IEL GmbH vom 21.10.2024

  • Berechnung der Rotorschattenwurfdauer für ein geplantes Repowering am Standort Hinte, Bericht-Nr. 4772-23-S2 vom 23.08.2023 und ergänzende Stellungnahme Nr. 4772-24-S2_01_01 vom 23.09.2024 – IEL GmbH

  • Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht (UVP-Bericht) mit integriertem Landschaftspflegerischen Begleitplan: Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen – Büro für angewandte Ökologie und Landschaftsplanung Dense & Lorenz vom 21.10.2024

  • Erfassung der Brutsaison 2018/19 (Die Brut- und Gastvögel der Windenergie-Potenzialfläche „Nordwest“ in der Gemeinde Hinte – Schreiber Umweltplanung

  • Ergebnisse der avifaunistischen Erfassungen – Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Dipl. Biologe Detlef Gerjets aus 02.2024

  • Kontrollerfassung WEAsensibler Vogelarten 2021 – Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Dipl. Biologe Detlef Gerjets aus 12.2023

  • Fledermauskundliche Untersuchungen und die Erarbeitung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens im Rahmen des Repowering-Vorhabens im Windpark Hinte-Westerhusen, Hinte, Landkreis Aurich – Echolot GbR vom 25.02.2022

  • Artenschutzprüfung (ASP) zur geplanten Errichtung von sieben WEA „Repowering WP Hinte-Westerhusen“– regionalplan & uvp Planungsbüro Peter Stelzer GmbH vom 06.02.2024

  • FFH-Verträglichkeitsstudie zur geplanten Errichtung von sieben Windenergieanlagen – regionalplan & uvp Planungsbüro Peter Stelzer GmbH vom 06.02.2024

  • Bodenschutz- und Bodenmanagementkonzept WP Hinte-Westerhusen, Repowering, Projekt-Nr. 2405000 – HPC AG vom 11.10.2024

  • Gutachten Eisansatzerkennung an Rotorblättern von ENERCON Windenergieanlagen durch das ENERCON-Kennlinienverfahren und externe Eissensoren, Bericht 8111 7247 373 D Rev. 2 – TÜV NORD EnSys GmbH & Co. KG vom 28.02.2022

  • Zusammenstellung der typengeprüften Dokumentationen (Typenprüfung) E-160 EP5 E3-HST-120-FB-C-01, Rev. 2 – Enercon GmbH (Auszug)

  • Gutachten zur Standorteignung von WEA nach DIBt 2012 für den Windpark Hinte, Bericht-Nr.: I17-SE-2024-653 – I17-Wind GmbH & Co. KG vom 11.10.2024

  • Geotechnischer Bericht, Projekt 2024-0136 – Ingenieurgeologie Dr. Lübbe GmbH & Co. KG (ILG) vom 12.07.2024

  • Allgemeines Brandschutzkonzept für die Errichtung einer Windenergieanlage des Types Enercon E-160 EP5 E3 R1 mit 120 m Nabenhöhe – Dipl.-Ing. Monika Tegtmeier vom 28.11.2022

 

Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 04.11.2024 bis zum 03.01.2025 schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Aurich (immissionsschutz@landkreis-aurich.de), der Gemeinde Hinte oder der Gemeinde Krummhörn erhoben werden. Einwendungen werden der Antragstellerin und den Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Einwendungen berührt ist, bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens darüber, ob ein Erörterungstermin stattfindet. Gemäß § 16 der 9. BImSchV soll bei der Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen auf den Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragssteller diesen beantragt. Sofern keine Erörterung erfolgt, wird gesondert öffentlich bekannt gemacht, dass der Erörterungstermin nicht stattfindet.

Findet der Erörterungstermin statt, werden die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen am 23.01.2025 um 09:00 Uhr im Sitzungssaal 1.105 des Kreishauses, Fischteichweg 7-13, 26603 Aurich mit den Einwendern und der Antragstellerin erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Er dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen nach dem BImSchG von Bedeutung sein können. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Die formgerecht erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert.

Sollte eine Verlegung des Erörterungstermins erforderlich sein, werden die Antragstellerin und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, über Ort und Zeit des neuen Erörterungstermins benachrichtigt. Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann.

 

Aurich, den 25.10.2024

Landkreis Aurich

Der Landrat