Allgemeine Vorschrift zum Deutschlandticket als Höchsttarif im Landkreis Aurich
Die Bundesregierung hat beschlossen, zum 1. Mai 2023 das Deutschlandticket bundesweit einzuführen und dieses auf Bundesebene in §9 RegG (Neuntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 20.04.2023) verankert. Zur Umsetzung in den Bundesländern hat sie dazu eine Musterrichtlinie (Muster-Richtlinie zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 aus Bundes- und Landesmitteln vom 20.03.2023) veröffentlicht.
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr Bauen und Digitalisierung (MW) hat diese Vorgaben umgesetzt indem sie die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 in Niedersachsen, Erl. d. MW v. 2. 5. 2023 - 30250 -2209 - VORIS 93200 –“ erlassen hat. Damit verbunden ist die Forderung, dass die jeweiligen Aufgabenträger Regelungen schaffen, die rechtssichere Weiterleitung der Mittel zu gewährleisten.
Die Verkehrsunternehmen waren gesetzlich nach o.g. § 9 RegG bis zum 30.09.3023 verpflichtet, das Deutschland-Ticket anzuerkennen und gewisse Vorkehrungen zu treffen wie z.B. die Verkaufs- und Kontrollmöglichkeiten. Die Mindereinnahmen/Verluste werden durch Bundes- und Landesmittel zu 100%, die Ausgaben für zusätzliche Kosten anteilig ersetzt.
Die Aufgabenträger sind verpflichtet, diese Mittel an den/die sog. „Erlösverantwortlichen“ rechtssicher auszukehren. Die Umsetzung kann durch öffentliche Dienstleistungsaufträge (öDA) oder Allgemeine Vorschriften (AV) erfolgen. Eine der möglichen Varianten ist u. a. der Erlass einer weiteren allgemeinen Vorschrift – explizit für die Weiterleitung der Gelder aus dem Deutschlandticket. Erlösverantwortlich sind im Landkreis Aurich die eigenwirtschaftlich agieren den Verkehrsunternehmen. Diesen sind die Mittel durch eine AV bereit zu stellen.
Für den Zeitraum 01.10.2023 bis 31.12.2023 hatte der Landkreis eine Allgemeinverfügung Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Festsetzung des Deutschlandtickets als Höchsttarif im öffentlichen Personennahverkehr erlassen. Diese für den Landkreis verpflichtende Regelung wird in Form einer Satzung Allgemeine Vorschrift ab dem 01.01.2024 fortgeführt.
Da die Gesamtfinanzierung des Deutschlandtickets aktuell nur bis Ende April gesichert ist, hat die allg. Vorschrift in Form einer Satzung zunächst nur bis zu diesem Zeitpunkt Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nur vorgesehen, wenn die Gesamtfinanzierung durch den Bund bzw. durch das Land Niedersachsen im Laufe des 1. Quartals 2024 sichergestellt wird.
Die Veröffentlichung erfolgt im Amtsblatt und auf der Internetseite des Landkreises Aurich, eine gedruckte Version ist einsehbar im Kreishaus, Raum 1.049.
ANLAGEN:
LK Aurich_Satzung_Fortsetzung_D-Ticket_2024.pdf
Anlage2-1 - Tarifbestimmungen_Deutschlandticket.pdf
Anlage2-2 - Erläuterung zu den Tarifbestimmungen.pdf
Anlage3 - Musterrichtlinien_Ausgleich_Deutschlandticket_2024_231116.pdf
Anlage4 - Eckpunkte zur Kontrolle des Deutschlandtickets.pdf
Anlage5 - Beschluss_EAV_Clearingstelle.pdf
Anlage5 - Umlaufbeschluss_06042023_Verfahrensbeschreibung_Datenmeldung_Deutschland-Ticket.pdf